Betreff
Baubeschluss zum Ausbau der K 6735 Abschnitt 10, 1. BA: freie Strecke vom Ortsausgang Falkenberg bis Einmündung K 6736 (Vorwerk Wilmersdorf) = 515 m 2. BA: Ortsdurchfahrt Falkenberg = 648 m
Vorlage
002/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung und der baulichen Durchführung des Ausbaus der K 6735, Abschnitt 10 von der L 38 bis zur Einmündung der K 6736 (Vorwerk Wilmersdorf), einschließlich der Ortslage Falkenberg auf einer Länge von 1.163 m in 2 Bauabschnitten.

 

Sachdarstellung:

 

In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 020/26/2008 vom 25.06.2008 hat die Verwaltung neben der planerischen Vorbereitung des Ausbaus der K 6735 von Falkenberg (L 38) bis Wilmersdorf (L 348) Abschnitte 10 und 20 am 10.03.2009 einen Fördermittelantrag gemäß der „Richtlinie zur Verwendung von Fördermitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden des Landes Brandenburg“ (Rili KStB Bbg) des MIR an den Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung Ost, zur Finanzierung der Maßnahme gestellt. Die beantragten Fördermittel zur Realisierung des Ausbaus wurden mit Zuwendungsbescheid vom 05.11.2010 vorerst nur für den Abschnitt 10 der K 6735 bewilligt.

 

Die K 6735 ist eine verkehrswichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Straßennetz mit Anbindung an die L 38 in Falkenberg und an die L 384 in Wilmersdorf. Im Ergebnis der Verkehrszählung in 2010 wurde folgende Verkehrsbelegung festgestellt:

 

insgesamt                  561 Kfz/ 24 h,

                   davon         29 Lkw und

                          17 Wagenläufe des ÖPNV.

 

Die vorhandene befestigte Fahrbahnbreite differiert zwischen 3,50 m und 4,80 m.

 

Die Erneuerung der Fahrbahn in der Ortslage Falkenberg ist als grundhafter Ausbau im Tiefeinbauverfahren im Sinne der RStO 01 in Bauklasse IV vorgesehen. Der außerhalb der Ortslage befindliche Abschnitt 10 der K 6735 soll als Erneuerung im Hocheinbau ausgeführt werden. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt.

 

Folgender Deckenaufbau ist konzipiert:

 

Ortsdurchfahrt Falkenberg                             Ortsverbindung Falkenberg - Vorwerk Wilmersdorf

 

  4cm   Asphaltbeton                                         4cm   Asphaltbeton

10cm   Asphalttragschicht                              10cm   Asphalttragschicht

15cm   Schottertragschicht                            15cm  Schottertragschicht auf                                                                                                                                                                                  

21cm   Frostschutzschicht                                         vorhandener Fahrbahnbefestigung und

                                                                                    in beidseitiger Fahrbahnverbreiterung

21cm    Frostschutzschicht

                                                                                    in beidseitiger Fahrbahnverbreiterung

 

Die Fahrbahnbreite wird im Regelfall innerorts 5,50 m (plus 2 x 0,32 m Pflasterrinne) und im Bereich der freien Strecke 6,00 m betragen.

 

Die Instandsetzung des straßenbegleitenden Gehweges in der Ortslage Falkenberg wird im Zuge der Fahrbahnerneuerung ebenfalls realisiert. Hierzu schließen der Landkreis und die Gemeinde Madlitz-Wilmersdorf eine Vereinbarung zur Durchführung einer Gemeinschaftsmaßnahme ab.

 

Neben der Fahrbahnerneuerung sind Einrichtungen für die Entwässerung der Verkehrsflächen geplant. Entlang der im Hocheinbau zu erneuernden freien Strecke ist, abhängig von Höhenlage und Profil, abschnittsweise die Anlage von Straßenmulden für die Fassung des über das Quergefälle ablaufenden Oberflächenwassers vorgesehen. Zur Begrenzung der Flächen-inanspruchnahme werden bei vorgesehenem Dachgefälle beidseitig 1 m breite Mulden, bei Einseitgefälle 1,50 m breite Mulde angeordnet.

Innerhalb der grundhaft auszubauenden Ortslage werden die Niederschläge in die begrünten Seitenbereiche oder in anzulegende Mulden abgeleitet. Bei beidseitig direkt angrenzender Bebauung ist die Ableitung des Oberflächenwassers in Pflasterrinnen über Straßenabläufe in einen herzustellenden Kanal vorgesehen. Als Vorflut sollen vorhandene Gräben sowie ein Teich genutzt werden.

 

Der im Mittel von ca. 4,50 m auf 6,00 m vergrößerte Straßenquerschnitt sowie die Anlage bzw. Erweiterung des Gehweges in Falkenberg haben eine Neuversiegelung von ca. 1.750 m² zur Folge. Darüber hinaus besteht das Erfordernis, 16 Bäume im Randbereich der Straße zu fällen. Diese Eingriffe in Natur und Landschaft als Folge der Straßenbaumaßnahme sind durch  Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde werden 16 Bäume (Verhältnis 1:1) neu gepflanzt und artenschutz-verbessernde Maßnahmen an der K 6735 vorgesehen (ottergerechter Ausbau eines Durchlasses sowie Maßnahmen des Amphibienschutzes).

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

                

Durch die Erneuerung der Straße einschließlich der Nebenanlagen wird der erforderliche Instandhaltungsaufwand am gesamten Straßenkörper in den folgenden zehn Jahren minimiert. Der jährlich erforderliche Unterhaltungsbedarf (z.B. Mäh- und Reinigungsarbeiten, Winterdienst, Herstellen von Lichtraumprofil etc.) reduziert sich geringfügig, wobei sich zusätzliche Aufwen-dungen für die Unterhaltung des Regenwasserkanals ergeben.

Die K 6735 ist nach § 3 Abs. 3 BbgStrG unter die Einstufungsmerkmalen einer Kreisstraße zu subsumieren und verbleibt in dieser Straßengruppe.

 

 

 

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme entsprechend der Kosten-berechnung des Amtes 61

Stand 2010

 

Bau                             674.900,- €

Planung                        75.000,- €

 

Veranschlagung

im Finanzplan 2010

 

Ansatz                       709.600,00 €

bisher Invest               40.300,00 €

gesamt Invest           749.900,00 €          

Produktsachkonto

 

     

 

 

 

 

 

 

    

 

 

54210.7852351010

 

54210.6811351010

54210.6812351010

Investitionszuwendungen

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              

                      

 

 

 

 

 

 

Land (2010)                      443.000,00 € Gemeinde (2010)                48.000,00 €

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die unter Punkt  „Finanzielle Auswirkungen“ ausgewiesenen Bau- und Planungskosten für den Ausbau der K 6735, Abschnitt 10 stimmen mit dem beschlossenen Haushaltsplan 2010 überein.

 

Die Haushaltssatzung 2010 wurde am 23.07.2010 im Amtsblatt Nr. 8/2010 öffentlich bekannt gemacht und ist damit rechtskräftig.

Der Zuwendungsbescheid des Landes Brandenburg zur Förderung der Maßnahme liegt seit Ende November vor.

Der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung mit dem Amt Odervorland wurde mit der Kämmerei abgestimmt.

 

 

 

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin

 

Anlagen:

Kartenauszug