Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung
und der baulichen Durchführung des Ausbaus der K 6735, Abschnitt 10 von der L
38 bis zur Einmündung der K 6736 (Vorwerk Wilmersdorf), einschließlich der
Ortslage Falkenberg auf einer Länge von 1.163 m in 2 Bauabschnitten.
Sachdarstellung:
In Umsetzung des
Grundsatzbeschlusses Nr. 020/26/2008 vom 25.06.2008 hat die Verwaltung neben
der planerischen Vorbereitung des Ausbaus der K 6735 von Falkenberg (L 38) bis
Wilmersdorf (L 348) Abschnitte 10 und 20 am 10.03.2009 einen Fördermittelantrag
gemäß der „Richtlinie zur Verwendung von Fördermitteln
zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden des Landes Brandenburg“
(Rili KStB Bbg) des MIR an den Landesbetrieb
Straßenwesen, Niederlassung Ost, zur Finanzierung der Maßnahme gestellt. Die
beantragten Fördermittel zur Realisierung des Ausbaus wurden mit
Zuwendungsbescheid vom 05.11.2010 vorerst nur für den Abschnitt 10 der K 6735
bewilligt.
Die
K 6735 ist eine verkehrswichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Straßennetz
mit Anbindung an die L 38 in Falkenberg und an die L 384 in Wilmersdorf. Im
Ergebnis der Verkehrszählung in 2010 wurde folgende Verkehrsbelegung
festgestellt:
insgesamt 561
Kfz/ 24 h,
davon 29
Lkw und
17 Wagenläufe des
ÖPNV.
Die
vorhandene befestigte Fahrbahnbreite differiert zwischen 3,50 m und 4,80 m.
Die
Erneuerung der Fahrbahn in der Ortslage Falkenberg ist als grundhafter Ausbau
im Tiefeinbauverfahren im Sinne der RStO 01 in Bauklasse IV vorgesehen. Der
außerhalb der Ortslage befindliche Abschnitt 10 der K 6735 soll als Erneuerung
im Hocheinbau ausgeführt werden. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise
hergestellt.
Folgender
Deckenaufbau ist konzipiert:
Ortsdurchfahrt Falkenberg Ortsverbindung Falkenberg - Vorwerk
Wilmersdorf
4cm Asphaltbeton 4cm Asphaltbeton
10cm Asphalttragschicht 10cm Asphalttragschicht
15cm Schottertragschicht 15cm
Schottertragschicht auf
21cm Frostschutzschicht vorhandener Fahrbahnbefestigung
und
in
beidseitiger Fahrbahnverbreiterung
21cm Frostschutzschicht
in
beidseitiger Fahrbahnverbreiterung
Die
Fahrbahnbreite wird im Regelfall innerorts 5,50 m (plus 2 x 0,32 m
Pflasterrinne) und im Bereich der freien Strecke 6,00 m betragen.
Die
Instandsetzung des straßenbegleitenden Gehweges in der Ortslage Falkenberg wird
im Zuge der Fahrbahnerneuerung ebenfalls realisiert. Hierzu schließen der Landkreis und die Gemeinde
Madlitz-Wilmersdorf eine Vereinbarung zur Durchführung einer Gemeinschaftsmaßnahme
ab.
Neben der Fahrbahnerneuerung
sind Einrichtungen für die Entwässerung der Verkehrsflächen geplant. Entlang
der im Hocheinbau zu erneuernden freien Strecke ist, abhängig von Höhenlage und
Profil, abschnittsweise die Anlage von Straßenmulden für die Fassung des über
das Quergefälle ablaufenden Oberflächenwassers vorgesehen. Zur Begrenzung der
Flächen-inanspruchnahme werden bei vorgesehenem Dachgefälle beidseitig 1 m
breite Mulden, bei Einseitgefälle 1,50 m breite Mulde angeordnet.
Innerhalb
der grundhaft auszubauenden Ortslage werden die Niederschläge in die begrünten
Seitenbereiche oder in anzulegende Mulden abgeleitet. Bei beidseitig direkt
angrenzender Bebauung ist die Ableitung des Oberflächenwassers in Pflasterrinnen
über Straßenabläufe in einen herzustellenden Kanal vorgesehen. Als Vorflut
sollen vorhandene Gräben sowie ein Teich genutzt werden.
Der
im Mittel von ca. 4,50 m auf 6,00 m vergrößerte Straßenquerschnitt sowie die
Anlage bzw. Erweiterung des Gehweges in Falkenberg haben eine Neuversiegelung
von ca. 1.750 m² zur Folge. Darüber hinaus besteht das Erfordernis, 16 Bäume im
Randbereich der Straße zu fällen. Diese Eingriffe in Natur und Landschaft als
Folge der Straßenbaumaßnahme sind durch
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. In Abstimmung mit der
unteren Naturschutzbehörde werden 16 Bäume (Verhältnis 1:1) neu gepflanzt und
artenschutz-verbessernde Maßnahmen an der K 6735 vorgesehen (ottergerechter
Ausbau eines Durchlasses sowie Maßnahmen des Amphibienschutzes).
Finanzielle Auswirkungen: ja
Durch
die Erneuerung der Straße einschließlich der Nebenanlagen wird der
erforderliche Instandhaltungsaufwand am gesamten Straßenkörper in den folgenden
zehn Jahren minimiert. Der jährlich erforderliche Unterhaltungsbedarf (z.B.
Mäh- und Reinigungsarbeiten, Winterdienst, Herstellen von Lichtraumprofil etc.)
reduziert sich geringfügig, wobei sich zusätzliche Aufwen-dungen für die
Unterhaltung des Regenwasserkanals ergeben.
Die
K 6735 ist nach § 3 Abs. 3 BbgStrG unter die Einstufungsmerkmalen einer
Kreisstraße zu subsumieren und verbleibt in dieser Straßengruppe.
Gesamtkosten der Maßnahme
entsprechend der Kosten-berechnung des Amtes 61 Stand 2010 Bau 674.900,- € Planung 75.000,- € Veranschlagung im Finanzplan 2010
Ansatz 709.600,00 € bisher Invest 40.300,00 € gesamt Invest 749.900,00 € |
Produktsachkonto 54210.7852351010 54210.6811351010 54210.6812351010 |
Investitionszuwendungen
Land (2010) 443.000,00 € Gemeinde (2010) 48.000,00 € |
Stellungnahme der Kämmerei:
Die
unter Punkt „Finanzielle Auswirkungen“
ausgewiesenen Bau- und Planungskosten für den Ausbau der K 6735, Abschnitt 10
stimmen mit dem beschlossenen Haushaltsplan 2010 überein.
Die
Haushaltssatzung 2010 wurde am 23.07.2010 im Amtsblatt Nr. 8/2010 öffentlich
bekannt gemacht und ist damit rechtskräftig.
Der
Zuwendungsbescheid des Landes Brandenburg zur Förderung der Maßnahme liegt seit
Ende November vor.
Der
Entwurf der Verwaltungsvereinbarung mit dem Amt Odervorland wurde mit der
Kämmerei abgestimmt.
gez.
Wellmer
Amtsleiterin
Anlagen:
Kartenauszug