Betreff
Projekt "Gemeinsame Datenerfassung in der Jugendhilfe" - Öffentlich rechtliche Vereinbarung
Vorlage
003/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Landrat wird ermächtigt, für den Landkreis Oder-Spree die anliegende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Einrichtung der „Serviceeinheit Jugend“ mit den dort genannten Landkreisen und kreisfreien Städten abzuschließen.

 

Sachdarstellung:

 

Ausgangslage: Projekt zur gemeinsamen Datenerfassung für Leistungen nach dem SGB VIII

 

Aufgrund der seit 2007 bestehenden, erfolgreichen Zusammenarbeit der örtlichen Sozialhilfeträger in den Bereichen SGB XI und SGB XII bestand der Wunsch, eine Zusammenarbeit auch im Bereich der Jugendhilfe zu praktizieren.

 

Als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses mit den Landkreisen, kreisfreien Städten und den kommunalen Spitzenverbänden haben sich alle 18 Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg für ein gemeinsames Projekt zur „Datenerfassung für Leistungen nach dem SGB VIII“ entschieden (Projektstart 01.07.2013). Mit der Durchführung wurde der Landkreis Spree-Neiße beauftragt. Das Projekt wurde zunächst auf drei Jahre befristet und endet planmäßig am 30.06.2016.

 

Als Ziel wurde festgelegt, die Steuerungsmöglichkeiten der Aufgabenbereiche der Jugendhilfe durch die Landkreise und kreisfreien Städte mit Hilfe einer gemeinsamen Datenbasis zu verbessern. Die Umsetzung des Projekts erfolgt in enger Begleitung durch die kommunalen Spitzenverbände Brandenburgs.

 

Bisherige Ergebnisse der kommunalen Zusammenarbeit

 

Seit 2013 erheben alle Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg ein umfangreiches Datenmaterial zu Strukturdaten, Fallzahlen und Kosten. Die interkommunale Aufbereitung der Daten wird von den Jugendämtern als Mehrwert für ihre Aufgabenerfüllung angesehen, um datengestützte Erkenntnisse über Jugendhilfeentwicklungen zu erhalten.

 

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt besteht im Aufbau einer Einrichtungs- und Leistungsbank, in der die stationären und teilstationären Angebote der Jugendhilfe erfasst werden. Die Datenbank kann als Arbeitsinstrument für die Bearbeitung von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen herangezogen werden und soll zukünftig ebenso die Wahl der geeigneten Einrichtung bei der Hilfeplanung unterstützen.

 

Die Steuerung der Projektarbeit und die Verabredung gemeinsamer Aufgabenstellungen erfolgt in den viermal jährlich stattfindenden Sitzungen der Ständigen Projektgruppe, in der alle Landkreise und kreisfreien Städte durch die jeweils zuständigen Dezernenten/ Beigeordneten bzw. Amtsleiter vertreten sind.

 

Zukünftige gemeinsame Aufgabenwahrnehmung auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

 

Alle Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg wollen aufgrund der positiven Erfahrungen die Zusammenarbeit mindestens mit den bisherigen Aufgaben

 


dauerhaft weiterführen. Um dies umzusetzen, soll ab 01.07.2016 eine auf Dauer angelegte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit allen örtlichen Jugendhilfeträgern als Vertragspartner geschlossen werden (Anlage 1).

 

In Folge ausführlicher Abstimmungsprozesse, in denen die kommunalen Spitzenverbände eingebunden waren, haben die Vertreter aller Landkreise und kreisfreien Städte in ihrer Sitzung am 08.12.2015 die vorliegende Fassung einvernehmlich beschlossen. Die Vereinbarung wird zeitlich parallel in einheitlicher Fassung in allen Stadtverordnetenversammlungen bzw. Kreistagen eingebracht.

 

Mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung übertragen alle 18 Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg die in § 1 der Vereinbarung benannten Basisaufgaben auf den Landkreis Spree-Neiße:

 

1.      Erfassen, Zusammenstellen und Vorhalten von Strukturdaten, Fallzahlen und Kosten, sowie Organisation eines Fachaustausches für die örtliche Steuerung des Aufgabenbereiches

2.      Führen einer Einrichtungs- und Leistungsdatenbank für den stationären / teilstationären Bereich sowie Vorhalten und Zusammenstellen von Vergleichsdaten zu den Personal-, Sach- und Investitionskosten

3.      Planung und Organisation von Sitzungen der Steuerungsgruppe Jugend, von weiteren themenspezifischen Arbeitsgruppen und fachbezogenen Veranstaltungen

 

Darüber hinaus können nach § 2 optionale Aufgaben aus dem Bereich der Entgeltverhandlungen durch Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hinzugewählt werden. Die Kosten werden separat berechnet und anteilmäßig nur von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten zu finanzieren sein, die zusätzlich eine optionale Aufgabe in Anspruch nehmen.

 

Auch zukünftig gibt es für die Steuerung der Projektarbeit und die Verabredung gemeinsamer Aufgabenstellungen ein viermal jährlich tagendes Steuerungsgremium (Steuerungsgruppe Jugend, § 5). In diesem sind alle Landkreise und kreisfreien Städte durch die jeweils zuständigen Dezernenten/ Beigeordneten bzw. Amtsleiter vertreten.

 

Darüber hinaus enthält die öffentlich-rechtliche Vereinbarung Regelungen zur Finanzierung (§ 6) sowie Laufzeit und Kündigung (§ 7).

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen : 

Die Finanzierung richtet sich wie bisher nach dem Anteil der Bevölkerung des Landkreises / der kreisfreien Stadt an der Bevölkerung des Landes Brandenburg (Daten des vorvergangenen Jahres, § 6).

 

Für den Landkreis Oder-Spree ist bisher ein Betrag von 11.805,92 € jährlich angefallen. Zukünftig wird sich der Betrag auf 14.286,34 € jährlich belaufen (s. Anlage 2).

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die Kämmerei bewertet die kommunale Zusammenarbeit im Jugendhilfebereich
positiv, zumal sich alle Landkreise daran beteiligen. Der erhöhte Kostenbeitrag
wurde in den Planentwurf 2016 eingestellt.

 

gez. Wellmer

 

 

Anlagen:

 

1.            Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB VIII (Stand: 04.12.2015)

2.            Kostenübersicht Basisaufgaben