Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird
ermächtigt, für den Landkreis Oder-Spree die anliegende Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zur Einrichtung der „Serviceeinheit Jugend“ mit den dort genannten
Landkreisen und kreisfreien Städten abzuschließen.
Sachdarstellung:
Ausgangslage: Projekt zur
gemeinsamen Datenerfassung für Leistungen nach dem SGB VIII
Aufgrund der seit 2007 bestehenden, erfolgreichen
Zusammenarbeit der örtlichen Sozialhilfeträger in den Bereichen SGB XI und SGB
XII bestand der Wunsch, eine Zusammenarbeit auch im Bereich der Jugendhilfe zu
praktizieren.
Als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses mit den
Landkreisen, kreisfreien Städten und den kommunalen Spitzenverbänden haben sich
alle 18 Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg für ein gemeinsames
Projekt zur „Datenerfassung für Leistungen nach dem SGB VIII“ entschieden
(Projektstart 01.07.2013). Mit der Durchführung wurde der Landkreis Spree-Neiße
beauftragt. Das Projekt wurde zunächst auf drei Jahre befristet und endet
planmäßig am 30.06.2016.
Als Ziel wurde festgelegt, die
Steuerungsmöglichkeiten der Aufgabenbereiche der Jugendhilfe durch die
Landkreise und kreisfreien Städte mit Hilfe einer gemeinsamen Datenbasis zu
verbessern. Die Umsetzung des Projekts erfolgt in enger Begleitung durch die
kommunalen Spitzenverbände Brandenburgs.
Bisherige Ergebnisse der kommunalen Zusammenarbeit
Seit 2013 erheben alle Landkreise und kreisfreien Städte im Land
Brandenburg ein umfangreiches Datenmaterial zu Strukturdaten, Fallzahlen und
Kosten. Die interkommunale Aufbereitung der Daten wird von den Jugendämtern als
Mehrwert für ihre Aufgabenerfüllung angesehen, um datengestützte Erkenntnisse
über Jugendhilfeentwicklungen zu erhalten.
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt besteht im Aufbau einer
Einrichtungs- und Leistungsbank, in der die stationären und teilstationären
Angebote der Jugendhilfe erfasst werden. Die Datenbank kann als
Arbeitsinstrument für die Bearbeitung von Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarungen herangezogen werden und soll zukünftig
ebenso die Wahl der geeigneten Einrichtung bei der Hilfeplanung unterstützen.
Die Steuerung der Projektarbeit und die Verabredung
gemeinsamer Aufgabenstellungen erfolgt in den viermal jährlich stattfindenden
Sitzungen der Ständigen Projektgruppe, in der alle Landkreise und kreisfreien
Städte
durch die
jeweils zuständigen Dezernenten/ Beigeordneten bzw. Amtsleiter vertreten sind.
Zukünftige gemeinsame Aufgabenwahrnehmung auf Basis
einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Alle Landkreise und kreisfreien Städte im Land
Brandenburg wollen aufgrund der positiven Erfahrungen die Zusammenarbeit
mindestens mit den bisherigen Aufgaben
dauerhaft weiterführen. Um dies umzusetzen, soll ab
01.07.2016 eine auf Dauer angelegte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit
allen örtlichen Jugendhilfeträgern als Vertragspartner geschlossen werden
(Anlage 1).
In Folge ausführlicher Abstimmungsprozesse, in
denen die kommunalen Spitzenverbände eingebunden waren, haben die Vertreter
aller Landkreise und kreisfreien Städte in ihrer Sitzung am 08.12.2015 die
vorliegende Fassung einvernehmlich beschlossen. Die Vereinbarung wird zeitlich
parallel in einheitlicher Fassung in allen Stadtverordnetenversammlungen bzw.
Kreistagen eingebracht.
Mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung übertragen
alle 18 Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg die in § 1
der Vereinbarung benannten Basisaufgaben auf den Landkreis Spree-Neiße:
1.
Erfassen, Zusammenstellen
und Vorhalten von Strukturdaten, Fallzahlen und Kosten, sowie Organisation eines
Fachaustausches für die örtliche Steuerung des Aufgabenbereiches
2.
Führen einer
Einrichtungs- und Leistungsdatenbank für den stationären / teilstationären
Bereich sowie Vorhalten und Zusammenstellen von Vergleichsdaten zu den
Personal-, Sach- und Investitionskosten
3.
Planung und Organisation
von Sitzungen der Steuerungsgruppe Jugend, von weiteren themenspezifischen
Arbeitsgruppen und fachbezogenen Veranstaltungen
Darüber hinaus können nach § 2 optionale
Aufgaben aus dem Bereich der Entgeltverhandlungen durch Abschluss einer
Zusatzvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hinzugewählt werden.
Die Kosten werden separat berechnet und anteilmäßig nur von den Landkreisen
bzw. kreisfreien Städten zu finanzieren sein, die zusätzlich eine optionale
Aufgabe in Anspruch nehmen.
Auch zukünftig gibt es für die Steuerung der
Projektarbeit und die Verabredung gemeinsamer Aufgabenstellungen ein viermal
jährlich tagendes Steuerungsgremium (Steuerungsgruppe Jugend, § 5). In diesem
sind alle Landkreise und kreisfreien Städte durch die jeweils zuständigen
Dezernenten/ Beigeordneten bzw. Amtsleiter vertreten.
Darüber hinaus enthält die öffentlich-rechtliche
Vereinbarung Regelungen zur Finanzierung (§ 6) sowie Laufzeit und Kündigung (§
7).
Finanzielle Auswirkungen :
Die Finanzierung richtet sich wie bisher nach dem
Anteil der Bevölkerung des Landkreises / der kreisfreien Stadt an der
Bevölkerung des Landes Brandenburg (Daten des vorvergangenen Jahres, § 6).
Für den Landkreis Oder-Spree ist bisher ein Betrag
von 11.805,92 € jährlich angefallen. Zukünftig wird sich der Betrag auf
14.286,34 € jährlich belaufen (s. Anlage 2).
Stellungnahme der Kämmerei:
Die Kämmerei bewertet die kommunale Zusammenarbeit im
Jugendhilfebereich
positiv, zumal sich alle Landkreise daran beteiligen. Der erhöhte Kostenbeitrag
wurde in den Planentwurf 2016 eingestellt.
gez. Wellmer
Anlagen:
1.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung von
Aufgaben nach dem SGB VIII (Stand: 04.12.2015)
2.
Kostenübersicht Basisaufgaben