Betreff
Entwurf Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage
007/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. - Der Kreistag beschließt  die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Er bestätigt die von der Verwaltung vorgenommene Einschätzung zur
  Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden des Landkreises Oder-Spree.
- Der Landrat berichtet per 30.6.2019, 30.9.2019 und 31.12.2019 über die Erfüllung
  des Haushaltsplanes 2019.

 

  1. Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan des "Kommunalen Wirtschafts-unternehmens Entsorgung" für das Wirtschaftsjahr 2019.

Sachdarstellung:

 

Aufstellungsverfahren

Das Verfahren und die Anforderungen zum Erlass der Haushaltssatzung für den Landkreis sind insbesondere im § 67 und § 129 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) geregelt.

 

Seit der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2016 finden die Erkenntnisse aus dem Schiedsgutachten der Kanzlei DOMBERT Rechtsanwälte  „Zu inhaltlichen wie verfahrens-bezogenen Fragen der Kreisumlage im Landkreis Oder-Spree“ im Planaufstellungs-verfahren sowie die in diesem Zusammenhang geäußerten Anregungen/Hinweise der Bürgermeister und Amtsdirektoren Berücksichtigung. 

 

Mit der Planung für das Haushaltsjahr 2019, einschließlich der Ermittlung des Stellenbedarfs 2019, wurde im Mai 2018 begonnen. Gleichzeitig wurde mit der Erarbeitung der Prioritätenliste 2019 - 2022 ff angefangen. Wie in den Vorjahren waren die Plangespräche beim Finanzdezernenten im Oktober 2018 ein wichtiger Bestandteil des Aufstellungs-verfahrens. Die Stellenplanung 2019 wurde mit der Bestätigung der Zu- und Abgänge durch die Verwaltungsleitung am 17.12.2018 abgeschlossen.

 

Am 03.12.2018 fand eine Haushaltsklausur mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren statt, an der auch Abgeordnete des Kreistages teilnahmen. Die Haushaltsklausur dient der frühzeitigen Information und Einbeziehung der Städte und Gemeinden  in die Erarbeitung des Haushaltsplanes. Auf der Haushaltsklausur wurde für das Jahr 2019 ein ausgeglichenes Ergebnis vorgestellt bei einem gleichzeitig abgesenkten Hebesatz für die Kreisumlage um 2,0 % auf 38,3 %. Wesentliche Gründe für diese Entwicklung sind eine höhere Finanzausstattung und eine verbesserte Finanzierung der Hilfen für Asylbewerber/Flüchtlinge. Damit wurde dem am 11.4.2018 gefassten Beschluss des Kreistages 019.3/23/2018 (Ergänzungsantrag der SPD, CDU, B-J-A, FDP zum Haushaltsplan 2018) entsprochen.

 

Über den aktuellen Planungsstand wurde der Ausschuss für Haushalt und Finanzen regelmäßig informiert, so am 3.9.2018, 12.11.2018 und 28.1.2019.

Am 21.1.2019 wurde die Haushaltssatzung 2019 durch den Landrat mit ordentlichen Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 412.976.700 € festgestellt (§ 67 Abs. 1 BbgKVerf). Damit wurde ein echter Haushaltsausgleich erreicht. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 enthält einen Hebesatz von 38,0 %.

 

Die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 129 BbgKVerf erfolgt am 15.2.2019 im Amtsblatt Nr. 2/2019 des Landkreises Oder-Spree.

Der Entwurf der Haushaltssatzung ist mit seinen Anlagen an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt vom 15.2. bis 25.2.2019.

Gegen den Entwurf können kreisangehörige Gemeinden innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Über die Einwendungen hat der Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beschließen (§129 Abs.1 BbgKVerf).

 

Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden

Nach der neuesten Rechtsprechung ist der Landkreis verpflichtet, nicht nur den eigenen, sondern ebenso den Finanzbedarf der umlagepflichtigen Gemeinden zu ermitteln und seine Entscheidungen in geeigneter Form nachprüfbar zu begründen. Dabei steht dem Landkreis ein weiter Gestaltungsspielraum zu, auf welche Weise und auf Basis welcher Informationsquellen er diese Sachverhaltsermittlung leistet. Das Schiedsgutachten der Kanzlei DOMBERT RECHTSANWÄLTE vom 09.12.2015 enthält zu dieser Problematik umfangreiche Ausführungen.

 

So wird auf Seite 41 des Gutachtens zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit ausgeführt:

„Für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden gibt es grundsätzlich keine normierten Kriterien. Die Leistungsfähigkeit ist nach der Rechtsprechung des BVerwG jeden-falls dann nicht gegeben, wenn die durch Art. 28 Abs. 2 GG gebotene finanzielle Mindest-ausstattung der Gemeinden unterschritten wird (BVerwG, U. v. 16.06.2015, a.a.O., Rn. 28).“

 

Im Rahmen des in § 129 BbgKVerf geregelten Einwendungsverfahrens können die Gemeinden ihre Finanzinteressen bei der Abwägung des Finanzbedarfs geltend machen. Macht die Gemeinde eine unzureichende Finanzausstattung geltend, bestehen dafür allerdings hohe inhaltliche und verfahrensmäßige Hürden. Die Selbstverwaltungsgarantie schützt lediglich einen absoluten Kernbereich finanzieller Mindestausstattung.

Der Kernbereich der finanziellen Mindestausstattung wäre auch erst dann verletzt, wenn sie strukturell und auf Dauer nicht mehr ihre freiwilligen Aufgaben wahrnehmen kann. Es ist jedoch Pflicht der Gemeinde und nicht des Landkreises, Anhaltspunkte zu liefern, das die Gemeinde infolge ihrer Umlagepflicht trotz sparsamster Wirtschaftsführung und Ausnutzung aller Einnahmequellen nicht mehr in der Lage ist, freiwillige Aufgaben zu erfüllen.

 

Um die Haushaltssituation der Städte, Gemeinden und Ämter im Landkreis Oder –Spree beurteilen zu können, wurden – wie in den Vorjahren – von der Kommunalaufsicht zweckdienliche Daten abgefordert und als ausgewählte Indikatoren zusammengestellt.

Die Ermittlung der Leistungsfähigkeit erfolgte auf der Grundlage der Haushaltspläne 2018. Dabei wurde u.a. die den Gesamtplänen beigefügte Übersicht über die Ergebnisentwicklung verwendet.

Für die Ermittlung des Standes der Kredite für Investitionen und der Kassenkredite wurde der vom Amt für Statistik Berlin Brandenburg ermittelte Schuldenstand der Gemeinden per 31.12.2016 (L III 1 – j / 16) verwendet.

 

Die Auswertung der Haushaltsdaten 2018 ist in den Anlagen 1 bis 3 dargestellt. Die Anlagen enthalten die Daten von 6 Städten, 6 amtsfreien Gemeinden, 24 amtsangehörigen Gemeinden, einer amtsangehörigen Stadt und 6 Ämtern (insgesamt 43 Haushalte).

 

Ø  30 Haushalte weisen im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag aus, 13 Haushalte
konnten ausgeglichen bzw. mit (zum Teil hohen) Überschüssen beschlossen
werden.

Ø  37 Gebietskörperschaften weisen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses auf; einige in erheblicher Größenordnung.

Ø  38 Kommunen weisen beim voraussichtlichen Bestand an Zahlungsmitteln zum
Jahresende 2018 einen positiven Bestand aus; 5 Kommunen einen negativen
Zahlungsmittelbestand. Dauerhafte Kassenkredite (Kassenkredit länger als
12 Monate) benötigen die Städte Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde.

Ø  Haushaltssicherungskonzepte (HSK) wurden von den Städten Eisenhüttenstadt, Friedland und Storkow sowie den Gemeinden Reichenwalde, Tauche und Diensdorf-Radlow beschlossen. Durch die Kommunalaufsicht wurde das HSK der Städte  Eisenhüttenstadt und Storkow genehmigt.

Ø  Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde erhalten als finanzschwache Kommunen Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II.

Ø  Der Stand der Schulden der Gemeinden für Investitionskredite zum 31.12.2017
beträgt insgesamt 195.766.000 €. Die pro Kopf-Verschuldung der Gemeinden bewegt sich zwischen 0 € und 2.301 € (Stadt Fürstenwalde). Die durchschnittliche Verschuldung beträgt 1.098 €. Die pro Kopf Verschuldung des LOS beträgt 38 €.

Ø  Alle Städte und Gemeinden weisen in ihren Haushaltsplänen Aufwendungen für
freiwillige Aufgaben aus.

 

Durch die Absenkung des Hebesatzes der Kreisumlage im Jahr 2019 um 2,3 % auf 38,0 % werden die Kommunen insgesamt um 4,9 Mio. € entlastet. Für die Kommunen, die 2018 ein HSK aufstellen mussten bzw. Kassenkredite in Anspruch nehmen mussten, ergibt sich folgende Entlastung:

- Fürstenwalde:      952.428 €

- Eisenhüttenstadt: 817.409 €

- Storkow:               236.606 €

- Tauche:                     92.451 €

- Friedland:               72.717 €

- Reichenwalde:        29.208 €

- Langewahl:             20.538 €.

 

Durch die Festsetzung des Hebesatzes für 2019 in Höhe von 38,0 % verbleiben den Gemeinden für die eigene Bedarfsdeckung 62,0 % ihrer Steuerkraft. Unter Beachtung des geschilderten Maßstabes ist damit eine ausgewogene Belastung gewährleistet. Der Hebesatz des LOS ist der zweitniedrigste Hebesatz im Land Brandenburg.

 

Einbringen und Beratung Planentwurf 2019

Der Planentwurf für das Haushaltsjahr 2019 ist in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen. Damit kann unmittelbar nach der Beschlussfassung die Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2019 erfolgen. Laut mittelfristiger Finanzplanung ergeben sich für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 im ordentlichen Ergebnis Fehlbeträge. Diese können aus der Rücklage gedeckt werden. Zielstellung für die kommenden Haushaltsjahre sollte jedoch sein, einen echten Haushaltsausgleich zu erreichen.

 

Der Planentwurf 2019 wird am 13.2.2019 in den Kreistag eingebracht. Das Dokument wird in das Ratsinformationssystem des Kreistages eingestellt und kann über die Homepage des Landkreises eingesehen werden. Abgeordnete erhalten auf Wunsch wie in den Vorjahren einen gedruckten Haushaltsplan, der auf der Kreistagssitzung übergeben wird. Die Auflistung der Konten zu den einzelnen Produkten ist ebenfalls im Ratsinformationssystem zu finden.

 

Die Übergabe des Planentwurfs 2019 an die Städte, Gemeinden und Ämter des Landkreises erfolgt nach dem 13.2.2019. Zusätzlich zum Haushaltsplan 2019 wird den Gemeinden eine Auflistung der Konten zu den einzelnen Produkten übergeben.

 

Zur Erörterung der Haushaltssatzung 2019 gemäß § 129 BbgKVerf, 1. Satz erhielten die Bürgermeister/Amtsdirektoren eine Einladung zu einer Beratung. Die Beratung findet am Mittwoch, dem 27.2.2019 von 17.00 – 19.00 Uhr im Landratsamt Beeskow, Breitscheidstraße 07, Haus A/ Raum 127 statt. Zu dieser Beratung wurden auch der Vorsitzende des Kreistages, die Fraktionsvorsitzenden sowie interessierte Abgeordnete eingeladen.

 

Der Kämmerer und die Amtsleiterin der Kämmerei werden - wie in den Vorjahren - die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019 in den Fachausschüssen „insgesamt“ vorstellen. Für die Erläuterung der Aufgaben und Produktziele und der daraus resultierenden Aufwendungen und Erträge der Produktbereiche in den Beratungen der Fachausschüsse sind die entsprechenden Fachämter verantwortlich.

Finanzielle Auswirkungen: