Beschlussvorschlag:

 

  1. - Der Kreistag beschließt  die veränderte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das   

  Haushaltsjahr 2020.

- Er bestätigt die von der Verwaltung vorgenommene Einschätzung zur
  Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden des Landkreises Oder-Spree.
- Der Landrat berichtet per 30.09.2020 und 31.12.2020 über die Erfüllung
  des Haushaltsplanes 2020.

 

  1. Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan des "Kommunalen Wirtschafts-unternehmens Entsorgung" für das Wirtschaftsjahr 2020.

 

Sachdarstellung:

 

Aufstellungsverfahren

 

Das Verfahren und die Anforderungen zum Erlass der Haushaltssatzung für den Landkreis sind insbesondere im § 67 und § 129 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) geregelt.

 

Mit der Planung für das Haushaltsjahr 2020, einschließlich der Ermittlung des Stellenbedarfs 2020, wurde im Mai 2019 begonnen. Gleichzeitig wurde mit der Erarbeitung der Prioritätenliste 2020 - 2023 ff angefangen. Wie in den Vorjahren waren die Plangespräche beim Finanzdezernenten im Oktober 2019 ein wichtiger Bestandteil des Aufstellungs-verfahrens. Die Stellenplanung 2020 wurde mit der Bestätigung der Zu- und Abgänge durch die Verwaltungsleitung am 10.01.2020 abgeschlossen.

 

Am 27.11.2019 fand eine Haushaltsklausur mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren statt, an der auch Abgeordnete des Kreistages teilnahmen. Die Haushaltsklausur dient der frühzeitigen Information und Einbeziehung der Städte und Gemeinden  in die Erarbeitung des Haushaltsplanes. Auf der Haushaltsklausur konnte noch nicht für das Jahr 2020 ein ausgeglichener Ergebnishaushalt vorgestellt werden. Ein Hauptgrund ist die Reduzierung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (zum Ausgleich der besonderen Belastung im Bereich Grundsicherung) um 3,1 Mio. € gegenüber dem Vorjahr.

Der geplante Hebesatz für die Kreisumlage soll 2020 unverändert 38 %.analog dem Haushaltsjahr 2019 bleiben. Daraus resultierend, ist es gelungen dieses Defizit im Ergebnishaushalt von über 3 Mio. € im Januar 2020 nach intensiver Diskussion mit den Fachämtern auszugleichen und damit die erheblichen sowohl Mindereinnahmen als auch Mehraufwendungen tatsächlich auszugleichen.

Wesentliche Gründe für diese Entwicklung sind eine relativ gute Finanzausstattung auf allen Verwaltungsebenen.

 

Über den aktuellen Planungsstand wurde der Ausschuss für Haushalt und Finanzen regelmäßig informiert, so am 26.08.2019, 18.11.2019 und am 27.01.2020.

Am 13.1.2020 wurde die Haushaltssatzung 2020 durch den Landrat mit ordentlichen Erträgen und Aufwendungen in Höhe von  411.739.000 € festgestellt (§ 67 Abs. 1 BbgKVerf). Damit wurde ein echter Haushaltsausgleich erreicht. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 enthielt ursprünglich einen Hebesatz von 38,0 %, der nun auf 37 % abgesenkt wurde.

 

Die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 129 BbgKVerf erfolgt am 31.01.2020 im Amtsblatt Nr. 1/2020 des Landkreises Oder-Spree.

Der Entwurf der Haushaltssatzung ist mit seinen Anlagen an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt vom 14.2. bis 24.2.2020.

Gegen den Entwurf können kreisangehörige Gemeinden innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Über die Einwendungen hat der Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beschließen (§129 Abs.1 BbgKVerf).

 

Aufgrund der Voten verschiedener Fachausschüsse als auch Fraktionen, hat sich der Landrat in Abstimmung mit dem Kämmerer entschieden, eine veränderte Haushaltssatzung 2020 zur Beschlussfassung im Kreistag vorzulegen.

Die veränderte Haushaltssatzung weist aufgrund der Absenkung der Kreisumlage von 38 % auf 37 % ein Defizit im Ergebnishaushalt von 2.219.400 € aus.

 

Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden:

 

Nach der neuesten Rechtsprechung (siehe OVG Berlin-Brandenburg OVG 12B29.18 vom 17. Dezember 2019, Gemeinde Pinnow gegen den Landkreis Uckermark) ist der Landkreis verpflichtet, nicht nur den eigenen Finanzbedarf, sondern auch denjenigen der umlagepflichtigen Gemeinden zu ermitteln und seine Entscheidung in geeigneter Form offenzulegen.

Ein derartiges Verfahren, was das OVG Berlin-Brandenburg vorgegeben hat, hat der Landkreis LOS auch schon mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2019 angewendet und wird dies ebenfalls mit diesem Beschluss der Haushaltssatzung 2020 vornehmen.

Mit diesem Beschluss wird der Finanzbedarf der Kommunen dokumentiert.

 

Im Rahmen des in § 129 BbgKVerf geregelten Einwendungsverfahrens können die Gemeinden ihre Finanzinteressen bei der Abwägung des Finanzbedarfs geltend machen. Macht die Gemeinde eine unzureichende Finanzausstattung geltend, bestehen dafür allerdings hohe inhaltliche und verfahrensmäßige Hürden. Die Selbstverwaltungsgarantie schützt lediglich einen absoluten Kernbereich finanzieller Mindestausstattung.

Der Kernbereich der finanziellen Mindestausstattung wäre auch erst dann verletzt, wenn sie strukturell und auf Dauer nicht mehr ihre freiwilligen Aufgaben wahrnehmen kann. Es ist jedoch Pflicht der Gemeinde und nicht des Landkreises, Anhaltspunkte zu liefern, das die

Gemeinde infolge ihrer Umlagepflicht trotz sparsamster Wirtschaftsführung und Ausnutzung aller Einnahmequellen nicht mehr in der Lage ist, freiwillige Aufgaben zu erfüllen.

 

Um die Haushaltssituation der Städte, Gemeinden und Ämter im Landkreis Oder –Spree beurteilen zu können, wurden – wie in den Vorjahren – von der Kommunalaufsicht zweckdienliche Daten abgefordert und als ausgewählte Indikatoren zusammengestellt.

Die Ermittlung der Leistungsfähigkeit erfolgte auf der Grundlage der Haushaltspläne 2019. Dabei wurde u.a. die den Gesamtplänen beigefügte Übersicht über die Ergebnisentwicklung verwendet.

Für die Ermittlung des Standes der Kredite für Investitionen und der Kassenkredite wurde der vom Amt für Statistik Berlin Brandenburg ermittelte Schuldenstand der Gemeinden per 31.12.2018 (L III 1 – j / 18) verwendet.

 

Die Auswertung der Haushaltsdaten 2019 ist in den Anlagen 1 bis 3 dargestellt. Die Anlagen enthalten die Daten von 6 Städten, 5 amtsfreien Gemeinden, 25 amtsangehörigen Gemeinden, einer amtsangehörigen Stadt und 6 Ämtern (insgesamt 43 Haushalte).

 

Ø  30 Haushalte weisen im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag aus, 13 Haushalte
konnten ausgeglichen bzw. mit Überschüssen beschlossen werden.

Ø  38 Gebietskörperschaften weisen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses auf; einige in erheblicher Größenordnung.

Ø  40 Kommunen bzw. Ämter weisen beim voraussichtlichen Bestand an Zahlungsmitteln zum Jahresende 2019 einen positiven Bestand aus; 3 Kommunen einen negativen Zahlungsmittelbestand.

Ø  Dauerhafte Kassenkredite (Kassenkredit länger als 12 Monate) benötigen die Städte Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde und das Amt Scharmützelsee

Ø  Haushaltssicherungskonzepte (HSK) wurden von der Stadt Friedland sowie den Gemeinden Rietz-Neuendorf, Tauche und Diensdorf-Radlow beschlossen. Durch die Kommunalaufsicht konnte kein HSK genehmigt werden.

Ø  Aus der Richtlinie des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg zur Durchführung von Kapitel 2 - Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (KInvFG 2-Richtlinie) erhalten Fürstenwalde, Eisenhüttenstadt und Steinhöfel Mittel zur Verbesserung der Schulinfrastruktur.

Ø  Der Stand der Schulden der Gemeinden für Investitionskredite zum 31.12.2018
beträgt insgesamt 116.936.000 €. Die pro Kopf-Verschuldung der Gemeinden bewegt sich zwischen 0 € und 2.076 € (Stadt Fürstenwalde). Die durchschnittliche Verschuldung beträgt 1.007 €. Die pro Kopf Verschuldung des LOS beträgt 18 €.

Ø  Alle Städte und Gemeinden weisen in ihren Haushaltsplänen Aufwendungen für
freiwillige Aufgaben aus.

Ø   

 

Durch die Festsetzung des Hebesatzes für 2020 in Höhe von 38,0 % verbleiben den Gemeinden für die eigene Bedarfsdeckung 62,0 % ihrer Steuerkraft. Unter Beachtung des geschilderten Maßstabes ist damit eine ausgewogene Belastung gewährleistet.

 

Der Hebesatz des LOS ist der zweitniedrigste Hebesatz im Land Brandenburg.

 

Einbringen und Beratung Planentwurf 2020

 

Der Planentwurf für das Haushaltsjahr 2020 ist in Erträgen und Aufwendungen nicht ausgeglichen. Da der Landkreis  über eine allgemeine Rücklage aus den Überschüssen der Vorjahre verfügt, kann der Haushaltsausgleich, falls notwendig in der Jahresrechnung 2020 über die Entnahme aus dieser Rücklage erfolgen. Damit kann unmittelbar nach der Beschlussfassung die Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2020 erfolgen. Laut mittelfristiger Finanzplanung ergeben sich für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 im ordentlichen Ergebnis Fehlbeträge. Diese können aus der Rücklage gedeckt werden. Zielstellung für die kommenden Haushaltsjahre sollte jedoch sein, einen echten Haushaltsausgleich zu erreichen.

 

 

Der Planentwurf 2020 wird am 12.02.2020 in den Kreistag eingebracht. Das Dokument wird in das Ratsinformationssystem des Kreistages eingestellt und kann über die Homepage des Landkreises eingesehen werden. Abgeordnete erhalten auf Wunsch wie in den Vorjahren einen gedruckten Haushaltsplan, der auf der Kreistagssitzung übergeben wird. Die Auflistung der Konten zu den einzelnen Produkten ist ebenfalls im Ratsinformationssystem zu finden.

 

Die Übergabe des Planentwurfs 2020 an die Städte, Gemeinden und Ämter des Landkreises erfolgt nach dem 12.02.2020. Zusätzlich zum Haushaltsplan 2020 wird den Gemeinden eine Auflistung der Konten zu den einzelnen Produkten übergeben.

 

Zur Erörterung der Haushaltssatzung 2020 gemäß § 129 BbgKVerf, 1. Satz erhielten die Bürgermeister/Amtsdirektoren eine Einladung zu einer Beratung. Die Beratung findet am 05.03.2020 um 10.00 Uhr im Landratsamt Beeskow statt. Zu dieser Beratung wurden auch der Vorsitzende des Kreistages, die Fraktionsvorsitzenden sowie interessierte Abgeordnete eingeladen.

 

Der Kämmerer und der Amtsleiter der Kämmerei werden - wie in den Vorjahren - die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020 in den Fachausschüssen „insgesamt“ vorstellen. Für die Erläuterung der Aufgaben und Produktziele und der daraus resultierenden Aufwendungen und Erträge der Produktbereiche in den Beratungen der Fachausschüsse sind die entsprechenden Fachämter verantwortlich.