Beschlussvorschlag:
- - Der Kreistag beschließt die veränderte Haushaltssatzung mit
Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2020.
- Er
bestätigt die von der Verwaltung vorgenommene Einschätzung zur
Leistungsfähigkeit der Städte und
Gemeinden des Landkreises Oder-Spree.
- Der Landrat berichtet per 30.09.2020 und 31.12.2020 über die Erfüllung
des Haushaltsplanes 2020.
- Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan des
"Kommunalen Wirtschafts-unternehmens Entsorgung" für das
Wirtschaftsjahr 2020.
Sachdarstellung:
Aufstellungsverfahren
Das Verfahren und die Anforderungen zum
Erlass der Haushaltssatzung für den Landkreis sind insbesondere im § 67 und §
129 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) geregelt.
Mit der Planung für das Haushaltsjahr 2020, einschließlich der Ermittlung des Stellenbedarfs 2020, wurde im Mai 2019 begonnen. Gleichzeitig wurde mit der Erarbeitung der Prioritätenliste 2020 - 2023 ff angefangen. Wie in den Vorjahren waren die Plangespräche beim Finanzdezernenten im Oktober 2019 ein wichtiger Bestandteil des Aufstellungs-verfahrens. Die Stellenplanung 2020 wurde mit der Bestätigung der Zu- und Abgänge durch die Verwaltungsleitung am 10.01.2020 abgeschlossen.
Am 27.11.2019 fand eine Haushaltsklausur mit den Bürgermeistern
und Amtsdirektoren statt, an der auch Abgeordnete des Kreistages teilnahmen.
Die Haushaltsklausur dient der frühzeitigen Information und Einbeziehung der
Städte und Gemeinden in die Erarbeitung
des Haushaltsplanes. Auf der
Haushaltsklausur konnte noch nicht für das Jahr 2020 ein ausgeglichener
Ergebnishaushalt vorgestellt werden. Ein Hauptgrund ist die Reduzierung der
Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (zum Ausgleich der besonderen
Belastung im Bereich Grundsicherung) um 3,1 Mio. € gegenüber dem Vorjahr.
Der geplante
Hebesatz für die Kreisumlage soll 2020 unverändert 38 %.analog dem
Haushaltsjahr 2019 bleiben. Daraus resultierend, ist es gelungen dieses Defizit im
Ergebnishaushalt von über 3 Mio. € im Januar 2020 nach intensiver Diskussion mit
den Fachämtern auszugleichen und damit die erheblichen sowohl Mindereinnahmen
als auch Mehraufwendungen tatsächlich auszugleichen.
Wesentliche Gründe
für diese Entwicklung sind eine relativ gute Finanzausstattung auf allen
Verwaltungsebenen.
Über den aktuellen Planungsstand wurde der Ausschuss für
Haushalt und Finanzen regelmäßig informiert, so am 26.08.2019, 18.11.2019 und
am 27.01.2020.
Am 13.1.2020 wurde die Haushaltssatzung 2020 durch den
Landrat mit ordentlichen Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 411.739.000 € festgestellt (§ 67 Abs. 1
BbgKVerf). Damit wurde ein echter Haushaltsausgleich erreicht. Der Entwurf der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 enthielt ursprünglich einen
Hebesatz von 38,0 %, der nun auf 37 % abgesenkt wurde.
Die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 129
BbgKVerf erfolgt am 31.01.2020 im Amtsblatt Nr. 1/2020 des Landkreises
Oder-Spree.
Der Entwurf der Haushaltssatzung ist mit
seinen Anlagen an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt
vom 14.2. bis 24.2.2020.
Gegen den Entwurf können kreisangehörige
Gemeinden innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn der Auslegung
Einwendungen erheben. Über die Einwendungen hat der Kreistag in öffentlicher
Sitzung zu beschließen (§129 Abs.1 BbgKVerf).
Aufgrund der Voten verschiedener
Fachausschüsse als auch Fraktionen, hat sich der Landrat in Abstimmung mit dem
Kämmerer entschieden, eine veränderte Haushaltssatzung 2020 zur
Beschlussfassung im Kreistag vorzulegen.
Die veränderte Haushaltssatzung weist aufgrund
der Absenkung der Kreisumlage von 38 % auf 37 % ein Defizit im Ergebnishaushalt
von 2.219.400 € aus.
Beurteilung der Leistungsfähigkeit der
Gemeinden:
Nach der neuesten Rechtsprechung (siehe OVG
Berlin-Brandenburg OVG 12B29.18 vom 17. Dezember 2019, Gemeinde Pinnow gegen
den Landkreis Uckermark) ist der Landkreis verpflichtet, nicht nur den eigenen
Finanzbedarf, sondern auch denjenigen der umlagepflichtigen Gemeinden zu
ermitteln und seine Entscheidung in geeigneter Form offenzulegen.
Ein derartiges Verfahren, was das OVG
Berlin-Brandenburg vorgegeben hat, hat der Landkreis LOS auch schon mit dem
Beschluss zur Haushaltssatzung 2019 angewendet und wird dies ebenfalls mit
diesem Beschluss der Haushaltssatzung 2020 vornehmen.
Mit diesem Beschluss wird der Finanzbedarf
der Kommunen dokumentiert.
Im Rahmen des in § 129 BbgKVerf geregelten
Einwendungsverfahrens können die Gemeinden ihre Finanzinteressen bei der
Abwägung des Finanzbedarfs geltend machen. Macht die Gemeinde eine
unzureichende Finanzausstattung geltend, bestehen dafür allerdings hohe
inhaltliche und verfahrensmäßige Hürden. Die Selbstverwaltungsgarantie schützt
lediglich einen absoluten Kernbereich finanzieller Mindestausstattung.
Der Kernbereich der finanziellen
Mindestausstattung wäre auch erst dann verletzt, wenn sie strukturell und auf
Dauer nicht mehr ihre freiwilligen Aufgaben wahrnehmen kann. Es ist jedoch
Pflicht der Gemeinde und nicht des Landkreises, Anhaltspunkte zu liefern, das
die
Gemeinde infolge ihrer Umlagepflicht trotz
sparsamster Wirtschaftsführung und Ausnutzung aller Einnahmequellen nicht mehr
in der Lage ist, freiwillige Aufgaben zu erfüllen.
Um die Haushaltssituation der Städte,
Gemeinden und Ämter im Landkreis Oder –Spree beurteilen zu können, wurden – wie
in den Vorjahren – von der Kommunalaufsicht zweckdienliche Daten abgefordert
und als ausgewählte Indikatoren zusammengestellt.
Die Ermittlung der Leistungsfähigkeit
erfolgte auf der Grundlage der Haushaltspläne 2019. Dabei wurde u.a. die den
Gesamtplänen beigefügte Übersicht über die Ergebnisentwicklung verwendet.
Für die Ermittlung des Standes der Kredite
für Investitionen und der Kassenkredite wurde der vom Amt für Statistik Berlin
Brandenburg ermittelte Schuldenstand der Gemeinden per 31.12.2018 (L III 1 – j
/ 18) verwendet.
Die Auswertung der Haushaltsdaten 2019 ist in
den Anlagen 1 bis 3 dargestellt. Die Anlagen enthalten die Daten von 6 Städten,
5 amtsfreien Gemeinden, 25 amtsangehörigen Gemeinden, einer amtsangehörigen
Stadt und 6 Ämtern (insgesamt 43 Haushalte).
Ø 30 Haushalte weisen im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag aus, 13
Haushalte
konnten ausgeglichen bzw. mit Überschüssen beschlossen werden.
Ø 38 Gebietskörperschaften weisen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses auf; einige in erheblicher Größenordnung.
Ø 40 Kommunen bzw. Ämter weisen beim voraussichtlichen Bestand an
Zahlungsmitteln zum Jahresende 2019 einen positiven Bestand aus; 3 Kommunen
einen negativen Zahlungsmittelbestand.
Ø Dauerhafte Kassenkredite (Kassenkredit länger als 12 Monate) benötigen
die Städte Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde und das Amt Scharmützelsee
Ø Haushaltssicherungskonzepte (HSK) wurden von der Stadt Friedland sowie
den Gemeinden Rietz-Neuendorf, Tauche und Diensdorf-Radlow beschlossen. Durch
die Kommunalaufsicht konnte kein HSK genehmigt werden.
Ø Aus der Richtlinie des Ministeriums der Finanzen des
Landes Brandenburg zur Durchführung von Kapitel 2 - Finanzhilfen zur
Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (KInvFG
2-Richtlinie) erhalten
Fürstenwalde, Eisenhüttenstadt und Steinhöfel Mittel zur Verbesserung der
Schulinfrastruktur.
Ø Der Stand der Schulden der Gemeinden für Investitionskredite zum
31.12.2018
beträgt insgesamt 116.936.000 €. Die pro Kopf-Verschuldung der Gemeinden bewegt
sich zwischen 0 € und 2.076 € (Stadt Fürstenwalde). Die durchschnittliche
Verschuldung beträgt 1.007 €. Die pro Kopf Verschuldung des LOS beträgt 18 €.
Ø Alle Städte und Gemeinden weisen in ihren Haushaltsplänen Aufwendungen
für
freiwillige Aufgaben aus.
Ø
Durch die Festsetzung des Hebesatzes für 2020
in Höhe von 38,0 % verbleiben den Gemeinden für die eigene Bedarfsdeckung 62,0
% ihrer Steuerkraft. Unter Beachtung des geschilderten Maßstabes ist damit eine
ausgewogene Belastung gewährleistet.
Der Hebesatz des LOS ist der zweitniedrigste
Hebesatz im Land Brandenburg.
Einbringen und Beratung Planentwurf 2020
Der Planentwurf für das Haushaltsjahr 2020
ist in Erträgen und Aufwendungen nicht ausgeglichen. Da der Landkreis über eine allgemeine Rücklage aus den
Überschüssen der Vorjahre verfügt, kann der Haushaltsausgleich, falls notwendig
in der Jahresrechnung 2020 über die Entnahme aus dieser Rücklage erfolgen.
Damit kann unmittelbar nach der Beschlussfassung die Veröffentlichung der
Haushaltssatzung 2020 erfolgen. Laut mittelfristiger Finanzplanung ergeben sich
für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 im ordentlichen Ergebnis Fehlbeträge.
Diese können aus der Rücklage gedeckt werden. Zielstellung für die kommenden
Haushaltsjahre sollte jedoch sein, einen echten Haushaltsausgleich zu
erreichen.
Der Planentwurf 2020 wird am 12.02.2020 in
den Kreistag eingebracht. Das Dokument wird in das Ratsinformationssystem des
Kreistages eingestellt und kann über die Homepage des Landkreises eingesehen
werden. Abgeordnete erhalten auf Wunsch wie in den Vorjahren einen gedruckten
Haushaltsplan, der auf der Kreistagssitzung übergeben wird. Die Auflistung der
Konten zu den einzelnen Produkten ist ebenfalls im Ratsinformationssystem zu
finden.
Die Übergabe des Planentwurfs 2020 an die
Städte, Gemeinden und Ämter des Landkreises erfolgt nach dem 12.02.2020.
Zusätzlich zum Haushaltsplan 2020 wird den Gemeinden eine Auflistung der Konten
zu den einzelnen Produkten übergeben.
Zur Erörterung der Haushaltssatzung 2020
gemäß § 129 BbgKVerf, 1. Satz erhielten die Bürgermeister/Amtsdirektoren eine
Einladung zu einer Beratung. Die Beratung findet am 05.03.2020 um 10.00 Uhr im
Landratsamt Beeskow statt. Zu dieser Beratung wurden auch der Vorsitzende des Kreistages,
die Fraktionsvorsitzenden sowie interessierte Abgeordnete eingeladen.
Der Kämmerer und der Amtsleiter der Kämmerei
werden - wie in den Vorjahren - die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020
in den Fachausschüssen „insgesamt“ vorstellen. Für die Erläuterung der Aufgaben
und Produktziele und der daraus resultierenden Aufwendungen und Erträge der
Produktbereiche in den Beratungen der Fachausschüsse sind die entsprechenden
Fachämter verantwortlich.