Beschlussvorschlag:
Der Kreistag fordert den
Landkreis auf, unterstützend tätig zu werden:
-
1. bei der Suche nach geeigneten
Schlachtkapazitäten und
-
2. Bei der Vermarktung der Tiere,
damit es in den Ställen
nicht auch noch zu Tierwohlverstößen kommt.
Sachdarstellung:
Die Afrikanische Schweinepest
(ASP) hat den Landkreis Oder-Spree erreicht und zu erheblichen Einschränkungen
bis hin zum Nutzungsverbot von landwirtschaftlichen Flächen geführt. Einige
landwirtschaftliche Unternehmen des Kreises liegen zu 100% mit ihren Agrarflächen
im Restriktionsgebiet. Gerade die tierhaltenden Betriebe trifft es hart, weil
die Versorgung der Tiere (Rinder, Milchvieh) mit Futter gefährdet ist. Wir
bitten sie daher zu prüfen, in wie weit Ausnahmeregelungen für Betriebe
erlassen werden können, sodass der letzte Schnitt auf Wiesen, Weiden und bei
Ackerfutter kurzfristig erfolgen kann um die Versorgung der betroffenen
Tierbestände im Landkreis zu gewährleisten analog zu der schon geplanten
Ausnahmeregelung für die anstehende Herbstaussaat.
Kurzfristig
noch prekärer ist das Abnahmeverbot der großen deutschen Schlachthöfe für
Brandenburger Schweinefleisch, obwohl die Hausschweinbestände ASP-frei sind.
Dieses Vorgehen ist skandalös. Es bleibt nun die Frage, wohin mit den
übermästeten Schweinen aus den Restriktionsgebieten, wenn die Abnahme
wegbricht?
Da uns die ASP-Problematik wohl
auch in 2021/2022 noch beschäftigen wird, sollte der Landkreis nicht nur für
den Zaunbau, sondern auch für eventuelle Entschädigungen Gelder zur Verfügung
stellen, wenn das Land diese nicht übernimmt.
Wir
haben es mit einer außergewöhnlichen (Not-)Lage zu tun, die wir nur gemeinsam
bewältigen können.
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag