Betreff
Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung der Erneuerung der K 6704, Abschnitt 020, freie Strecke Abzweig Vorwerk Bomsdorf-Schwerzko
Vorlage
011/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung der Erneuerung der K 6704, Abschnitt 020, vom Abzweig Vorwerk Bomsdorf - Schwerzko auf einer Länge von ca. 520 m.

 

Sachdarstellung:

 

Die Kreisstraße 6704, Abschnitt 020, verbindet den Ortsteil Schwerzko der Gemeinde Neuzelle mit der B 112 und der L 452.

 

Der Straßenabschnitt Abzweig Vorwerk Bomsdorf bis Schwerzko wurde im Jahr 1993 grundhaft erneuert in einer Breite von 4,50 m Asphalt und beidseitigem Randstreifen aus Granit. Gesamtbreite der Fahrbahn 5,50 m. Die Bankette wurden in einer Breite von 1,00 m ausgeführt.

 

Inzwischen weist der Streckenabschnitt aufgrund ihrer Dammlage, der nicht vorhandenen Kurvenverbreiterungen und der erhöhten Verkehrsbelastung durch die langanhaltende Sperrung der OD Neuzelle im Jahr 2016 erhebliche Fahrbahn- und Bankettschäden auf. Insbesondere der Abbruch, das Absenken und das Wegreißen der Randstreifen aus Granit schränkt die Verkehrssicherheit ein. Im Weiteren sind die Sichtweiten auf Grund der vorhandenen Kurven stark eingeschränkt.

 

In der Ortslage Schwerzko wird im ersten Kurveninnenbereich das Bankett durch die geringe Fahrbahnbreite beim Begegnungsverkehr LKW/LKW überfahren und weist regelmäßige Schäden auf.

 

Die Erneuerung der K 6704 (020) ist sowohl Bestandteil des am 10. April 2013 vom Kreistag als Handlungsgrundlage für die Verwaltung beschlossenen Kreisstraßenbedarfsplanes (Beschluss-Nr. 014/26/2013) als auch der vom Kreistag am 04.12.2019 beschlossenen Prioritätenliste für den Investitionsbedarf des Landkreises Oder-Spree im Zeitraum 2020 - 2023 ff (Beschluss-Nr. 054/2019/1).

 

Verkehrsbelegung:

 

Im Ergebnis der aktuellen Verkehrszählung (Stand: 30.03.2020) wurde folgende Verkehrsbelegung ermittelt:

 

insgesamt        320 Kfz/24 h

davon              302 Pkw

  13 Lkw (insbesondere forst- und landwirtschaftlicher Verkehr)

    5 Wagenläufe des ÖPNV-Bus

 

Infolge von Verkehrseinschränkungen auf der B 112 erhöht sich regelmäßig die normale Verkehrsbelegung auf der K 6704 (020) insbesondere durch LKW-Verkehr,  z.B. aus dem Jahr 2016 vom 22.03.2016 mit

 

insgesamt        1.144 Kfz/24 h

davon                 905 Pkw

   127 Lkw 

                            11 Wagenläufe des ÖPNV-Bus.

 

Planerische Aufgabenstellung:

 

Die Straßenbaubehörde des Landkreises Oder-Spree bereitet derzeit die grundhafte Erneuerung der Kreisstraße 6704 (020) planerisch vor. Dem Nutzungsanspruch aus der Verkehrsbelastung und der Straßenkategorie folgend sowie unter Berücksichtigung der aktuellen anerkannten Regeln der Technik wird ein Regelquerschnitt mit einer befestigten Fahrbahnbreite von 6,00 m bei einer Entwurfsklasse 4 erforderlich. Die Kurvenradien sollen angelegt und die Fahrbahn den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung angepasst werden.

Im Ortseingangsbereich soll der erste Kurveninnenbereich eine Verbreiterung erhalten.

 

Die vorhandene Entwässerung der Streckenabschnitte über die Bankette in den Straßenseitenraum wird beibehalten.

 

Der Trassenabschnitt befindet sich im Landschaftsschutzgebiet LSG „Dorchetal und Fasanenwald sowie im FFH-Gebiet Dorchetal. Mit der notwendigen Verbreiterung der Fahrbahn sind Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft verbunden (Neuversiegelung, Fällung von straßenbegleitenden Bäumen).

Die naturschutzrechtlich relevanten Eingriffe sind in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durch geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Vorab ist eine FFH Vorprüfung durchzuführen und ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen.

Die Baumaßnahme erfolgt nur innerhalb des gewidmeten Straßenraumes.

 

Träger der öffentlichen Belange:

 

Die Träger der öffentlichen Belange, u.a. die untere Naturschutz-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutz-, Denkmalschutz- sowie die untere Wasserbehörde sind im Rahmen der Erarbeitung der Vorplanung bereits beteiligt worden und haben ihre Zustimmung zum Straßenbau-vorhaben signalisiert.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

 

Mit dem konzipierten Ausbau der Fahrbahn auf 6,00 m Breite, der Erneuerung der Bankette und Versickerungsflächen kann der erforderliche Instandhaltungsaufwand am gesamten Straßenkörper für die nächsten zehn Jahre minimiert werden.

 

 

 

 

Investitionskosten der Maßnahme

Kostenrahmen Stand 07/2018

 

Planung und Bau   608.000,00 €        

 

 

 

Objektbezogene Zuwendung

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

 

Haushaltsplanung 2020

 

 

Ansatz 2020               82.500 €

 

Ansatz 2021               19.000 €

 

Ansatz 2022             506.500 €

 

Ansatz 2023                        0 €

 

 

Gesamt:                   608.000 €

 

Produktsachkonto

 

 

 

 

54210.782042010

 

54210.782042010

 

54210.782042010

 

54210.782042010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                          

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die Investitionsmaßnahme war erstmalig Bestandteil der Prioritätenliste 2020-2023 ff, die am 04.12.2019 mit Beschluss-Nr. 054/003/2019/1 durch den Kreistag beschlossen wurde.

 

Für die grundhafte Erneuerung der K 6704-20 Abzweig Vorwerk Bomsdorf-Schwerzko

wurden im Haushaltsjahr 2020 finanzielle Mittel für Planungsleistungen in Höhe von 82.500 € bereitgestellt. Die bis Ende 2020 nicht verwendeten investiven Mittel wurden als Haushaltsreste in das Haushaltsjahr 2021 vorgetragen. Mit der Erarbeitung des Haushaltsplans 2021 wurde vom Fachamt ein weiterer Finanzmittelbedarf für Planungs- und Bauleistungen in Höhe von 525.500 € angemeldet und in den Finanzplan 2021-2022 aufgenommen.

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme kann aus investiven Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert werden.  

 

 

gez. Jörn Perlick

Amtsleiter

Anlage:

Kartenauszug