Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der
weiteren planerischen Vorbereitung der Erneuerung der K 6704, Abschnitt 020,
vom Abzweig Vorwerk Bomsdorf - Schwerzko auf einer Länge von ca. 520 m.
Sachdarstellung:
Die
Kreisstraße 6704, Abschnitt 020, verbindet den Ortsteil Schwerzko der Gemeinde
Neuzelle mit der B 112 und der L 452.
Der Straßenabschnitt Abzweig Vorwerk Bomsdorf bis
Schwerzko wurde im Jahr 1993 grundhaft erneuert
in einer Breite von 4,50 m Asphalt und beidseitigem Randstreifen aus Granit.
Gesamtbreite der Fahrbahn 5,50 m. Die Bankette wurden in einer Breite von 1,00
m ausgeführt.
Inzwischen weist der Streckenabschnitt aufgrund
ihrer Dammlage, der nicht vorhandenen Kurvenverbreiterungen und der erhöhten
Verkehrsbelastung durch die langanhaltende Sperrung der OD Neuzelle im Jahr
2016 erhebliche Fahrbahn- und Bankettschäden auf. Insbesondere der Abbruch, das
Absenken und das Wegreißen der Randstreifen aus Granit schränkt die
Verkehrssicherheit ein. Im Weiteren sind die Sichtweiten auf Grund der
vorhandenen Kurven stark eingeschränkt.
In der Ortslage Schwerzko wird im ersten
Kurveninnenbereich das Bankett durch die geringe Fahrbahnbreite beim Begegnungsverkehr
LKW/LKW überfahren und weist regelmäßige Schäden auf.
Die Erneuerung der K 6704 (020) ist sowohl
Bestandteil des am 10. April 2013 vom Kreistag als Handlungsgrundlage für die
Verwaltung beschlossenen Kreisstraßenbedarfsplanes (Beschluss-Nr. 014/26/2013)
als auch der vom Kreistag am 04.12.2019
beschlossenen Prioritätenliste für den Investitionsbedarf des Landkreises
Oder-Spree im Zeitraum 2020 - 2023 ff (Beschluss-Nr. 054/2019/1).
Verkehrsbelegung:
Im
Ergebnis der aktuellen Verkehrszählung (Stand: 30.03.2020) wurde folgende
Verkehrsbelegung ermittelt:
insgesamt 320
Kfz/24 h
davon 302 Pkw
13 Lkw
(insbesondere forst- und landwirtschaftlicher Verkehr)
5 Wagenläufe
des ÖPNV-Bus
Infolge
von Verkehrseinschränkungen auf der B 112 erhöht sich regelmäßig die normale
Verkehrsbelegung auf der K 6704 (020) insbesondere durch LKW-Verkehr, z.B. aus dem Jahr 2016 vom 22.03.2016 mit
insgesamt 1.144
Kfz/24 h
davon
905 Pkw
127 Lkw
11 Wagenläufe des
ÖPNV-Bus.
Planerische Aufgabenstellung:
Die Straßenbaubehörde des Landkreises Oder-Spree
bereitet derzeit die grundhafte Erneuerung der Kreisstraße 6704 (020)
planerisch vor. Dem Nutzungsanspruch aus der Verkehrsbelastung und der
Straßenkategorie folgend sowie unter Berücksichtigung der aktuellen anerkannten
Regeln der Technik wird ein Regelquerschnitt mit einer befestigten
Fahrbahnbreite von 6,00 m bei einer Entwurfsklasse 4 erforderlich. Die
Kurvenradien sollen angelegt und die Fahrbahn den Erfordernissen der Sicherheit
und Ordnung angepasst werden.
Im Ortseingangsbereich soll der erste
Kurveninnenbereich eine Verbreiterung erhalten.
Die vorhandene Entwässerung der Streckenabschnitte
über die Bankette in den Straßenseitenraum wird beibehalten.
Der Trassenabschnitt
befindet sich im Landschaftsschutzgebiet LSG „Dorchetal und Fasanenwald sowie
im FFH-Gebiet Dorchetal. Mit der notwendigen Verbreiterung der Fahrbahn sind
Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft verbunden (Neuversiegelung, Fällung von
straßenbegleitenden Bäumen).
Die naturschutzrechtlich
relevanten Eingriffe sind in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde
durch geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Vorab ist eine
FFH Vorprüfung durchzuführen und ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zu
erstellen.
Die Baumaßnahme erfolgt nur
innerhalb des gewidmeten Straßenraumes.
Träger der
öffentlichen Belange:
Die Träger der öffentlichen Belange,
u.a. die untere Naturschutz-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutz-,
Denkmalschutz- sowie die untere Wasserbehörde sind im Rahmen der Erarbeitung
der Vorplanung bereits beteiligt worden und haben ihre Zustimmung zum
Straßenbau-vorhaben signalisiert.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Mit dem konzipierten Ausbau der Fahrbahn auf 6,00 m
Breite, der Erneuerung der Bankette und Versickerungsflächen kann der
erforderliche Instandhaltungsaufwand am gesamten Straßenkörper für die nächsten
zehn Jahre minimiert werden.
Investitionskosten der Maßnahme Kostenrahmen Stand 07/2018 Planung und
Bau 608.000,00 € |
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Objektbezogene
Zuwendung |
Veranschlagung im Haushalt Haushaltsplanung 2020 Ansatz 2020 82.500 € Ansatz 2021 19.000 € Ansatz 2022
506.500 € Ansatz 2023 0 € Gesamt: 608.000 € |
Produktsachkonto 54210.782042010 54210.782042010 54210.782042010 54210.782042010 |
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Stellungnahme
der Kämmerei:
Die Investitionsmaßnahme war erstmalig Bestandteil der Prioritätenliste
2020-2023 ff, die am 04.12.2019 mit Beschluss-Nr. 054/003/2019/1 durch den
Kreistag beschlossen wurde.
Für die grundhafte Erneuerung der K 6704-20 Abzweig
Vorwerk Bomsdorf-Schwerzko
wurden im Haushaltsjahr 2020 finanzielle Mittel für
Planungsleistungen in Höhe von 82.500 € bereitgestellt. Die bis Ende 2020 nicht verwendeten investiven Mittel
wurden als Haushaltsreste in das Haushaltsjahr 2021 vorgetragen. Mit der
Erarbeitung des Haushaltsplans 2021 wurde vom Fachamt ein weiterer
Finanzmittelbedarf für Planungs- und Bauleistungen in Höhe von 525.500 €
angemeldet und in den Finanzplan 2021-2022 aufgenommen.
Die Finanzierung der Baumaßnahme kann aus investiven
Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert
werden.
gez. Jörn Perlick
Amtsleiter
Anlage:
Kartenauszug