Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung und Vorbereitung der
Errichtung von ca. 65 Wohnungen für sozial Bedürftige und Geflüchtete nach
Landesaufnahmegesetz in der Gemeinde
Schöneiche bei Berlin.
Sachdarstellung:
Die Aufgabe der Unterbringung von Personen, die dem Landesaufnahmegesetz unterliegen, obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Das kreisliche Integrationskonzept sieht eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen insbesondere für Personen vor, die bereits seit einem längeren Zeitraum dem Landkreis zugewiesen wurden bzw. erfolgreich integrative Schritte vollzogen haben. Eine dezentrale Unterbringung erfolgt auch bei Personen, bei denen nach der EU-Aufnahmerichtlinie eine entsprechende besondere Schutzbedürftigkeit vorliegt.
Es gelingt dem Landkreis hierbei kaum, in
ausreichendem Umfang günstige Wohnungen zu akquirieren. Der Druck auf den
Wohnungsmarkt im berlinnahen Raum erschwert die Umsetzung dieser Pflichtaufgabe
zusätzlich.
Der Landkreis
beabsichtigt daher auf seinen Grundstücken im Geltungsbereich des
Bebauungsplans 19/15 „Wohngebiet Warschauer-/Woltersdorfer Straße“
entsprechende Wohngebäude zu errichten. Die Gemeinde unterstützt dieses
Vorhaben aus städtebaulichen Gründen, weil die Flächen auf diese Weise einer
angemessenen Bebauung zugeführt werden.
Auch aus
sozialpolitischen Gründen erfährt das Vorhaben Unterstützung, weil der
Mietwohnungsneubau über die Nutzung für Geflüchtete hinaus auch
einkommensschwachen Haushalten aus Schöneiche zur Anmietung angeboten wird. Das Wohnbauprojekt
wirkt insofern auf die lokale
Wohnraumbedarfslage entlastend.
Die
Bereitstellung der Wohnungen sowohl für Geflüchtete als auch für die
Schöneicher Bevölkerung zielt auf die Beförderung des nachbarschaftlichen
Miteinanders im Lokalraum ab.
Lage &
Planungsrecht:
Das Baugrundstück befindet sich in 15566 Schöneiche
bei Berlin und wird von der Woltersdorfer und der Warschauer Straße begrenzt.
Für das Grundstück wurde ein Bebauungsplan erstellt, der seit Februar 2018
rechtskräftig ist und diesem Beschluss als Anlage beiliegt.
Baubeschreibung:
Das Bauvorhaben umfasst ein Wohngebiet mit vier
Gebäuden. Zwei kompakte Baukörper mit innerer Erschließung werden auf der
Nordseite des Grundstückes im städtebaulichen Ensemble von zwei
Laubenganghäusern Südost und -westlich flankiert.
Mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung für die
Unterbringung von einkommensschwachen Haushalten und Geflüchteten sollen
insgesamt ca. 65 Wohneinheiten geschaffen werden. Aufgegliedert in Ein-, Zwei-,
Drei- und Vier-Zimmer Wohnungen beherbergen sie zum Teil barrierefreie
Wohnungen im Erdgeschoss so wie in den oberen Geschossen zweier Gebäude, die
mit einem Aufzug ausgestattet sind. Die dreigeschossigen Baukörper werden in
massiver Bauweise mit Teilunterkellerung geplant und bieten neben Stellplätzen
für PKW und Fahrräder einen Gartenbereich mit Kinderspielplatz.
Termine:
Der Baubeschluss wird in die Ausschüsse und den
Kreistag im August und September 2021 eingereicht, der Bauantrag folgt direkt
danach. Der Baubeginn soll im Spätsommer 2022 erfolgen. Die Übergabe ist für
den Herbst 2023 geplant.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten betragen nach aktuellem Kostenrahmen
12.700.000 €,
darin enthalten sind die reinen Bauwerkskosten
(Kostengruppe 300 und 400)
von 9.220.000 €.
Für die den Geflüchteten bereitgestellten Plätze
erhält der Landkreis eine Investitionspauschale des Landes.
Stellungnahme
der Kämmerei:
Im HH-Plan 2021 sind 1.500.000 € und für das
Finanzplanungsjahr 2022 weitere 2.500.000 € enthalten. Somit ist mit der
Planung für das HH-Jahr 2022 die Finanzierung abzubilden und den entsprechenden
Jahresscheiben aufzuteilen.
gez. J. Perlick
Amtsleiter Kämmerei
Anlagen:
Bebauungsplan 19/15 „Wohngebiet Warschauer/ Woltersdorfer Straße“