Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die
Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter am Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg:
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Sachdarstellung:
Die fünfjährige Amtszeit
der ehrenamtlichen Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg endet
am 18. August 2023.
Der Wahlausschuss hat die
Zahl der aus der Bewerberliste in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen
für den Landkreis Oder-Spree auf 7 festgesetzt.
Für die Aufnahme in die
Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder
des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder
erforderlich (§ 28 Satz 4 Verwaltungsgerichtsordnung).
Das Verfahren ist nicht in
der Verwaltungsgerichtsordnung geregelt. Es richtet sich hinsichtlich der
Förmlichkeiten des Beschlusses nach dem Kommunalrecht.
Insofern ist der Kreistag
in diesem Rahmen weitgehend frei in der Gestaltung der Abstimmung.
Die Übersendung der
Vorschlagsliste zum Oberverwaltungsgericht muss bis zum 10. März 2023 erfolgen.
Anlagen:
Anlage 1: Liste der Bewerber
Anlage 2: Schreiben des Oberverwaltungsgerichts
Anlage 3: Auszug aus der
Verwaltungsgerichtsordnung