Betreff
Vorschlagsliste der Personen für die Wahl ehrenamtlicher Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die fünfjährige Amtszeit ab 19. August 2023
Vorlage
001/2023/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg:

 

  1. Kükenshöner, Klaus

 

  1. Rundorf, Klaus

 

  1. Gries, Berthold

 

  1. Kutschke, Barbara

 

  1. Nikolaizik, Reinhard

 

  1. Ksink, Reinhard

 

  1. Domke, Sandra

 

Sachdarstellung:

 

Die fünfjährige Amtszeit der ehrenamtlichen Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg endet am 18. August 2023.

 

Der Wahlausschuss hat die Zahl der aus der Bewerberliste in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen für den Landkreis Oder-Spree auf 7 festgesetzt.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder erforderlich (§ 28 Satz 4 Verwaltungsgerichtsordnung).

 

Das Verfahren ist nicht in der Verwaltungsgerichtsordnung geregelt. Es richtet sich hinsichtlich der Förmlichkeiten des Beschlusses nach dem Kommunalrecht.

 

Insofern ist der Kreistag in diesem Rahmen weitgehend frei in der Gestaltung der Abstimmung. Das gewählte Verfahren sollte aus Rechtsgründen allen wählbaren Bewerbern die gleiche Chance für die Aufnahme in die Vorschlagsliste einräumen. Es muss aber auch praktikabel sein. Eine mögliche Anhörung der Kandidaten dürfte schon aus Zeitgründen nicht durchführbar sein. Zudem dient die Vorschlagsliste dem Wahlausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richter am Oberverwaltungsgericht als Vorlage für eine eigenverantwortlich zu treffende Auswahl, die Aufnahme in die Liste eröffnet den Kandidaten daher nur eine Wahlchance.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses am 8. Februar 2023 hat man sich einstimmig für ein Losverfahren entschieden, um die zu benennenden 7 Personen für die Vorschlagliste, welche durch den Kreistag zu bestätigen ist, zu ermitteln. Bei diesem Verfahren wurde die Chancengleichheit für jeden der Bewerber einheitlich gewahrt.

 

Die Übersendung der Vorschlagsliste zum Oberverwaltungsgericht muss bis zum 10. März 2023 erfolgen.

Anlagen:

Anlage 1          Schreiben des Oberverwaltungsgerichts

Anlage 2          Auszug aus der Verwaltungsgerichtsordnung