Sitzung: 09.06.2021 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 23, Enthaltungen: 8
Vorlage: 10/AfD/2021
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag lehnt folgenden Antrag ab:
1.)
Die
Landesregierung Brandenburg wird aufgefordert, eine grundhafte Erneuerung der
Straße L452 (die Ortsdurchfahrt Bahro - Ossendorf - Kummro) zeitnah zu
realisieren.
2.)
Der Landrat wird beauftragt,
bei der Landesregierung auf eine grundhafte Erneuerung der L452 mit Planung und
Ausschreibung im Jahre 2021 hinzuwirken.
Herr Fachtan erläutert im
Namen der Fraktion AfD den Inhalt des Antrages mit Ergänzungen. Dabei betont er
die Bedeutung der Infrastruktur im Land Brandenburg und sehe im Beispiel des
Antrages einen vernachlässigten Teil des Landes, der thematisiert werden
sollte. Er erkenne die ersten Bemühungen, die bereits vom Landrat und auch von
Herrn Gehm angesprochen worden seien. Der Bürgermeister von Neuzelle, Herr
Köhler, hätte im Gespräch mitgeteilt, dass die Gemeinde diese Straße aus
finanziellen Gründen keinesfalls übernehmen könne.
Durch Ergänzung des Antrages
sei versucht worden, nachzuweisen, dass es sich bei der L 452 um eine Straße
von überregionaler Bedeutung handele und dass diese die Voraussetzungen für die
Übernahme durch den Landkreis erfülle. Die durch das Land vorgenommene
Eingruppierung von Landesstraßen in das sogenannte „Grüne Netz“ stelle er in
Frage; diese Straßen würden verwahrlosen. Das Land würde in diesem Fall seinen
Aufgaben nicht gerecht werden und der Antrag sei ein Zeichen dafür, das Land in
die Pflicht zu nehmen.
Herr Papendieck schließt sich
an, das Grüne Netz befinde sich in einem sehr schlechten Zustand und es bestehe
Handlungsbedarf. Jedoch müsse über die Strategie nachgedacht werden, dass nicht
nur eine einzelne Straße betrachtet werden dürfe und erfasst werden müsse,
welche Straßen dringen abgestuft werden sollten. Er nimmt Bezug auf eine
Äußerung des Herrn Gehm im Kreisausschuss, dass dem Land gegenüber
diesbezüglich bereits ein Angebot unterbreitet worden sei. Das Land hätte den
vorherigen Ausbau abgelehnt und der Kreis diesbezüglich geäußert, diesen Ausbau
selbst auszuführen, jedoch unter Finanzierung des Landes. Hier wäre der
Ansatzpunkt.
Herr Kaufmann ergreift das
Wort und kritisiert die bisherige Vorgehensweise des Landes. Es hätte bereits
nach dem Hochwasser 1997 ein Versprechen gegeben, die Straße von Neuzelle bis
nach Henzendorf grundhaft zu sanieren. Über das Unverständnis der Bürger über
das leere Versprechen dürfe man sich nicht wundern. In der vergangenen Zeit
habe es schwere Unfälle gegeben, da die Straßen u. a. als Umgehungsstraßen
genutzt werden würden; andere sanierte seien inzwischen wieder kaputt gefahren.
Herr Dr. Stiller verweist auf
seinen eingereichten Redebeitrag (s. Anlage). Er hätte versucht,
schwerpunktmäßig, inzwischen skandalöse Straßen herauszufiltern. Die
Vorgehensweise und die Kommunikation bezüglich der Straßensanierungen seien
unverständlich.
Dem Antrag könne er nicht
zustimmen, da hier ein zeitlicher Rahmen für Planung und Vollzug gesteckt
worden sei, der nicht eingehalten werden könne, zumal es ebenso ernsthafte
Bemühungen für andere Straßensanierungen gebe.
Herr Dr. Zeschmann bezieht
sich auf den Landesstraßenbedarfsplan (Stand: 2010), der demnächst überarbeitet
werden und der landesweit 18 Maßnahmen enthalten würde. Einige davon bestünden
aus dem Jahr 1995 und nach erfolgter Analyse wäre gerade die Hälfte umgesetzt
worden. Er gehe von einer verfehlten sparsamen Politik aus.
Herr Woweries sieht die
bisherigen Bemühungen als ersten Schritt, bringt aber auch den schlechten
Zustand der L 452 unter Anführung von Beispielen zum Ausdruck. Die Zustimmung
zum Antrag würde er als Bekenntnis für das Interesse der Bürger ansehen.
Herr Opitz merkt an, dass in
den letzten Jahren in den bzw. zwischen den Gemeinden sanierte Straßen durch
Straßensperrungen bzw. Umleitungen völlig zerfahren worden seien. Er schließe
sich dem Antrag an.
Herr Fachtan ergänzt seine
Worte und die Fraktion sei sich einig, die Befristung aus dem Antrag
herauszunehmen. Er beantragt die namentliche
Abstimmung.
Es erfolgt die namentliche
Abstimmung über den Antrag mit der Änderung, dass die Befristung gestrichen
wird.