Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag lehnt folgenden Antrag ab:

 

1.)   Die Landesregierung Brandenburg wird aufgefordert, eine grundhafte Erneuerung der Straße L452 (die Ortsdurchfahrt Bahro - Ossendorf - Kummro) zeitnah zu realisieren.

2.)   Der Landrat wird beauftragt, bei der Landesregierung auf eine grundhafte Erneuerung der L452 mit Planung und Ausschreibung im Jahre 2021 hinzuwirken.


Herr Fachtan erläutert im Namen der Fraktion AfD den Inhalt des Antrages mit Ergänzungen. Dabei betont er die Bedeutung der Infrastruktur im Land Brandenburg und sehe im Beispiel des Antrages einen vernachlässigten Teil des Landes, der thematisiert werden sollte. Er erkenne die ersten Bemühungen, die bereits vom Landrat und auch von Herrn Gehm angesprochen worden seien. Der Bürgermeister von Neuzelle, Herr Köhler, hätte im Gespräch mitgeteilt, dass die Gemeinde diese Straße aus finanziellen Gründen keinesfalls übernehmen könne.

Durch Ergänzung des Antrages sei versucht worden, nachzuweisen, dass es sich bei der L 452 um eine Straße von überregionaler Bedeutung handele und dass diese die Voraussetzungen für die Übernahme durch den Landkreis erfülle. Die durch das Land vorgenommene Eingruppierung von Landesstraßen in das sogenannte „Grüne Netz“ stelle er in Frage; diese Straßen würden verwahrlosen. Das Land würde in diesem Fall seinen Aufgaben nicht gerecht werden und der Antrag sei ein Zeichen dafür, das Land in die Pflicht zu nehmen.

 

Herr Papendieck schließt sich an, das Grüne Netz befinde sich in einem sehr schlechten Zustand und es bestehe Handlungsbedarf. Jedoch müsse über die Strategie nachgedacht werden, dass nicht nur eine einzelne Straße betrachtet werden dürfe und erfasst werden müsse, welche Straßen dringen abgestuft werden sollten. Er nimmt Bezug auf eine Äußerung des Herrn Gehm im Kreisausschuss, dass dem Land gegenüber diesbezüglich bereits ein Angebot unterbreitet worden sei. Das Land hätte den vorherigen Ausbau abgelehnt und der Kreis diesbezüglich geäußert, diesen Ausbau selbst auszuführen, jedoch unter Finanzierung des Landes. Hier wäre der Ansatzpunkt.

 

Herr Kaufmann ergreift das Wort und kritisiert die bisherige Vorgehensweise des Landes. Es hätte bereits nach dem Hochwasser 1997 ein Versprechen gegeben, die Straße von Neuzelle bis nach Henzendorf grundhaft zu sanieren. Über das Unverständnis der Bürger über das leere Versprechen dürfe man sich nicht wundern. In der vergangenen Zeit habe es schwere Unfälle gegeben, da die Straßen u. a. als Umgehungsstraßen genutzt werden würden; andere sanierte seien inzwischen wieder kaputt gefahren.

 

Herr Dr. Stiller verweist auf seinen eingereichten Redebeitrag (s. Anlage). Er hätte versucht, schwerpunktmäßig, inzwischen skandalöse Straßen herauszufiltern. Die Vorgehensweise und die Kommunikation bezüglich der Straßensanierungen seien unverständlich.

Dem Antrag könne er nicht zustimmen, da hier ein zeitlicher Rahmen für Planung und Vollzug gesteckt worden sei, der nicht eingehalten werden könne, zumal es ebenso ernsthafte Bemühungen für andere Straßensanierungen gebe.

 

Herr Dr. Zeschmann bezieht sich auf den Landesstraßenbedarfsplan (Stand: 2010), der demnächst überarbeitet werden und der landesweit 18 Maßnahmen enthalten würde. Einige davon bestünden aus dem Jahr 1995 und nach erfolgter Analyse wäre gerade die Hälfte umgesetzt worden. Er gehe von einer verfehlten sparsamen Politik aus.

 

Herr Woweries sieht die bisherigen Bemühungen als ersten Schritt, bringt aber auch den schlechten Zustand der L 452 unter Anführung von Beispielen zum Ausdruck. Die Zustimmung zum Antrag würde er als Bekenntnis für das Interesse der Bürger ansehen.

 

Herr Opitz merkt an, dass in den letzten Jahren in den bzw. zwischen den Gemeinden sanierte Straßen durch Straßensperrungen bzw. Umleitungen völlig zerfahren worden seien. Er schließe sich dem Antrag an.

 

Herr Fachtan ergänzt seine Worte und die Fraktion sei sich einig, die Befristung aus dem Antrag herauszunehmen. Er beantragt die namentliche Abstimmung.

 

Es erfolgt die namentliche Abstimmung über den Antrag mit der Änderung, dass die Befristung gestrichen wird.