Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Weiterführung der Vorbereitung
und Durchführung der Nutzungsänderung der ehemaligen Odersun-Industriehallen,
Lise-Meitner-Str. 11, 15517 Fürstenwalde,
für Verwaltungszwecke.
Sachdarstellung:
Der Kreistag hat am 02.12.2015 den Grundsatzbeschluss (Beschlussvorlage
050/2015) für die Nutzungsänderung zweier Industriehallen in Fürstenwalde
(Odersun-Hallen) zu Verwaltungszwecken gefasst.
1.1
Ausgangssituation und Aufgabenstellung
Die Kreisverwaltung
Landkreis Oder Spree (LOS) beabsichtigt die Umnutzung von zwei ungenutzten
Hallen am Standort Fürstenwalde. Die ehemalige Produktionsstätte des
Solarherstellers OderSUN wurde 2008/2009 gebaut und nur im Rahmen einer
Testphase in Betrieb genommen. Als neuer Eigentümer plant die Kreisverwaltung
nun die Hallen durch Umbaumaßnahmen wieder herzurichten und somit einer neuen
Nutzung zuzuführen.
Das Grundstück befindet
sich am Stadtrand von Fürstenwalde und wird über die Zufahrt von der
Lise-Meitner Straße erschlossen. Großzügige Verkehrsflächen mit Wendeschleifen
und Stellflächen für KFZ erschließen die Gebäudeteile auf dem Grundstück. Der
Gebäudekomplex besteht aus der damaligen Modulfertigung (Modulhalle) und der
Zellfertigung (Zellhalle). Die Modulhalle teilt sich in eine nach Süden ausgerichtete
zweige-schossige Büro- und Funktionsspange und die eingeschossige Lager –
Fertigungsstrecke im nördlichen Teil. Die wesentlich größere Zellfertigung
integriert die zweigeschossige Büro- und Funktionsspange im Nordteil der Halle
sowie im südlichen Teil den leer stehenden eingeschossigen
Zellfertigungsbereich.
Nutzerprofil:
Archiv, Lese und Medienzentrum
(ALM) Büros, Lesesaal/Schulung Magazin, Lager,
Werkstätten,
Sanitär
Hausmeisterservice Amt 10 (Amt 10) Büro, Freilager, KFZ Stellflächen, Werkstatt,
Sanitär
Brand, Zivil und
Katastrophenschutz (BZK) Büros, Lager, KFZ Stellflächen,
Werkstätten, Sanitär,
Umkleide
Technisches Hilfswerk (THW)
Büros, Lager,
KFZ Stellflächen, Werkstatt, Sanitär,
Umkleide
1.2 Öffentlich-rechtliche
Forderungen
Brandschutz:
Innerhalb der Entwurfsplanung
wurde ein Brandschutzgutachten erarbeitet und mit dem zuständigen
Brandschutzprüfingenieur vorabgestimmt.
Barrierefreie Planung:
Die Anforderungen an die
barrierefreie Planung erfolgt in Teilbereichen beider Gebäudeteile wie folgt
nach DIN 18040
Gebäudeteil 1 – Modul
Das Archiv-, Lese- und
Medienzentrums wird im Erd- und Obergeschoss barrierefrei erschlossen und ist
über einen behindertengerechten Aufzug verbunden.
Gebäudeteil 2 – Zelle
Der
Verwaltungstrakt des Brand-, Zivil und Katastrophenschutz wird im
Erdgeschossbereich
barrierefrei
erschlossen
Im
Bereich der Bestandsspange ist die Behindertentoilette über rollstuhlgerechte
Rampen erreichbar
Das Obergeschoss ist über einen
behindertengerechten Aufzug und Flure nach DIN 18040 barriere-frei erschlossen
2.1
Nutzung
Gebäudeteil Modul
Das Modulgebäude ist für die Unterbringung der
Nutzer des Amtes 10 und des ALM vorgesehen.
Durch die kompakte und funktionale Anordnung beider
Nutzer ergeben sich gut nutzbare zusammenhängende Flächen für weitere Nutzer
bzw. Nutzungen (ZBV - zur besonderen Verfügung).
Im Bereich der zweigeschossigen Bestandsspange (Achse
A-B / 7-14) sind Büros, Lager-, Sanitär, Treppen- und Technikräume
untergebracht und können mit geringem Aufwand umgenutzt werden. Der Hallenbereich
mit einer Mindesthöhe von 7,5 m integriert den eingestellten zweigeschossigen
Büroneubau „Insellösung“ und das Archivlager über zwei Ebenen (Achse B-F /
6-14). Die Konstruktion erfolgt in monolithischer Bauweise (Tragwerk) und wird
im OG durch Leichtkonstruktionen ergänzt. Im rückwärtigen Hallenbereich sind
KFZ-, Lager- und Werkstattflächen angeordnet, sowie ein Meisterbüro mit Sanitärräumen
und Sozialbereich.
Der öffentlich zugängliche Erdgeschossbereich des
ALM ist barrierefrei nach DIN 18040-1 geplant und durch einen neu installierten
Aufzug vertikal erschlossen. Technikflächen ergeben sich aus dem Bestand im Bereich
Spange und bleiben in ihrer Funktion weiter bestehen.
Detaillierte Raumanordnungen, Zusammenhänge und
Umbaumaßnahmen sind den Planzeichnungen(Anlage Zeichnerischer Teil) zu
entnehmen.
2.2
Nutzung
Gebäudeteil Zelle
Im Gebäudeteil Zelle ist die Unterbringung der Nutzergruppen des Brand-,
Zivil- und Katastrophenschutzes und des Technischen Hilfswerks angedacht. Die
Zuordnung erfolgte zum einem aus den jeweiligen Anforderungen gemäß des
vorgenannten Nutzerprofils als auch der gemeinsamen angestrebten Nutzung von
Räumlichkeiten bei laufendem Betrieb, um perspektivisch Synergien zu erzeugen.
Bedarfe wie das Abstellen der Einsatzfahrzeuge sowie die Pflege und
Wartungsarbeiten, aber auch Flächen zur Lagerung von Gerätschaften und Einsatzmaterial
können in der Fahrzeughalle (vorhandene lichte Raumhöhe mind. 5m) realisiert
werden und durch die Kennzeichnung von Bewegungs- und Stellflächen ausgewiesen
werden. Die Anforderungen an die Bodenbeschaffenheit sind nach den geltenden
Normen und Richtlinien auszuführen und mit dem derzeitigen Bestand auf
Machbarkeit zu prüfen.
Im rechten unteren Bereich der Halle soll ein neuer Verwaltungstrakt
(2geschossig) für den BZK als Festeinbau „Insellösung“ zur Aufnahme von Büro-,
Besprechung und zusätzlichen Lagerräumen integriert werden (Achse E-G / 23-28).
Die Konstruktion erfolgt in monolithischer Bauweise (Tragwerk) und wird im OG
durch Leichtkonstruktionen ergänzt.
Benötigte Flächen zur Aufnahme der Atemschutzübungsstrecke,
Schlauchwerkstatt, Atemschutzgerätewerk-statt, Küchen- und weitere Büroräume
werden im Erdgeschoss der zweigeschossigen Funktionsspange (Bestand)
angeordnet. Dort sind Umbaumaßnahmen zur Herstellung der zusammenhängenden
Räumlichkeiten nötig (Achse A–C / 3-28).
Im Obergeschoss befinden sich die zusätzlichen Räumlichkeiten vom THW
mit Büro-, Aufenthalts-, Sanitär- und Umkleideräumen. Erschlossen ist der obere
Bereich durch zwei getrennte Treppenräume und einen neu installierten Aufzug.
Die Flurbereiche (Achse A–C / 16-28) werden barrierefrei ausgeführt. Generell
bleiben Sanitär- und Technikflächen weitestgehend in der Nutzung bestehen und
sind weitestgehend vorhanden.
Detaillierte Raumanordnungen, Zusammenhänge und Umbaumaßnahmen sind den
Planzeichnungen (Anlage Zeichnerischer Teil) zu entnehmen.
3.0 Baubeschreibungen nach
Kostengruppen gemäß DIN 276
Siehe
Anlage 1
4.0 Raumliste / Flächenberechnung nach DIN 277
Siehe
Anlage 2
5.0 Haustechnik
5.1 Heizungs-,
Lüftungs- und Sanitäranlagen
Für die Umnutzung sind die technischen
Anlagen auf die geplante Umnutzung umzurüsten und anzupassen.
Bei den Hallen handelt es sich hinsichtlich
der Wasserver- und -entsorgung um voll erschlossene Gebäude.
Die Trinkwasserversorgung erfolgt bereits in
der gesetzlich vorgeschriebenen Qualität. Die Kapazität des Hausanschlusses
wird als ausreichend betrachtet.
Das gesamte anfallende Schmutzwasser wird
über den bestehenden Hausanschluss entsorgt. Das Regenwassersystem wird
unverändert beibehalten.
Abwässer in folgenden Qualitäten fallen an:
- häusliches Abwasser Modul- und Zellhalle
- fetthaltiges Abwasser Zellhalle
- Abwasser aus Waschanlage Zellhalle
Für den Bereich Küche THW liegt eine
Anforderung zur Abfuhr von fetthaltigem Wasser vor.
Ein Fettabscheider ist als außen liegendes
Bauwerk vorgesehen.
Im Raum Waschanlage fällt Wasser an, das mit
Leichtflüssigkeiten belastet ist. Der Leichtflüssigkeitsabscheider wird im
Außenbereich angeordnet.
Im Bereich der Fahrzeughalle werden die
Sanitärräume umgestaltet. Hier sind Anpassungen erforderlich. Die umzubauenden
Sanitärräume werden oberhalb der Bodenplatte an die vorhandenen Abwasserfallstränge
angeschlossen. Ein neu zu installierendes Behinderten-WC im Bürotrakt wird an
die Abwasserleitung des benachbarten Sanitärbereiches angeschlossen.
Die Wärmeversorgung erfolgte bisher
durch die Nutzung der Abwärme des Produktions-prozesses. Sie war für eine
Spitzenleistung von 1.015 kW ausgelegt und versorgte sowohl die Halle Zelle als
auch den Bereich Modul.
Die Abwärmenutzung steht nicht mehr zu
Verfügung. Somit ist eine neue Wärmeerzeugung zu errichten.
Der Leistungsbedarf der Hallen reduziert sich
mit der veränderten Nutzung der Produktions-halle Zelle als Abstellfläche für
Großgeräte des BZK und des THW. Er beträgt nun 700 kW für beide Hallen. Es wird
eine neue Heizzentrale in der Halle Zelle für beide Hallen errichtet. Für die
neu zu errichtende Wärmeversorgung wird ein Gasanschluss bereitgestellt.
Unmittelbar hinter dem Hausanaschluss werden die Wärmeerzeuger, zwei
Brennwertkessel a 400 kW, angeschlossen. Die Abgasführung ist mit einem Rohr
geplant, das an der Säule in Achse 15 an eine Haltekonstruktion bis über Dach
geführt wird. Die gesamte Heizungsanlage für beide Hallen wird weiterhin mit
einer Spreizung von 50/40°C betrieben.
Die bestehende Netzstruktur (Wärmeverteilnetz)
bleibt im Wesentlichen bestehen.
Die Gebäude werden durch örtliche Heizflächen
(Büro- und Sozialeinbauten) und Umluftheizgeräte (Produktionshallen) beheizt.
Aufgrund der neuen Nutzungsstruktur wird das
Verteilnetz Umluftheizer in die Bereiche:
- Bibliothek/Archiv
- Fahrzeughalle
- ZBV-Flächen (zur besonderen Verfügung)
aufgeteilt.
Die neu zu errichtenden Büroeinbauten
erhalten örtliche Heizflächen in der Qualität des Bestandes (Plattenheizkörper
profiliert).
Jeder Bereich erhält Regeleinrichtungen zur
verbrauchsgerechten Versorgung.
Die Raumlufttechnischen Anlagen sind
im Bestand vorhanden und werden an die neue Nutzung angepasst.
Diese Anlagen werden u. a. zur Be- und Entlüftung
des Archives (für diesen Raum wird ein 5-facher Luftwechsel realisiert) und für
die Notlüftung der Zell-Halle genutzt.
Bei Fahrzeugbewegungen innerhalb der Halle
sorgt sie für einen ausreichenden Luftwechsel zur Verdünnung der Abgase. Die
Anlage wird über Gassensoren in der Abstellhalle in Betrieb gesetzt.
In Teilbereichen (Umkleiden) übernehmen die
vorhandenen Raumlufttechnischen Anlagen einen Anteil an der Heizungsversorgung.
Die Anlage der Umkleiden wird in der jetzigen
Form weiter betrieben.
Die Küchen des THW und des BZK erhalten
Abzugshauben mit Ablüftern (500 m³/h) oberhalb der Garschränke.
Der Besprechungsraum im neu zu errichtenden
Bürotrakt soll ebenfalls eine Lüftungsanlage erhalten, da er für die freie
Lüftung über Fenster bei voller Belegung zu tief ist.
Für die neu geschaffenen Sanitärräume werden
Einzelraumlüfter eingesetzt.
Die Heizungsfunktion der Lüftungsanlagen für
die Produktionshallen wird deaktiviert.
5.2
Elektrotechnische Installationen
Die Stromversorgung erfolgt aus dem
Mittelspannungsnetz und ist vorhanden.
Die Leistung ist auf Grund der ursprünglichen
Nutzung als Produktionsbetrieb ausreichend überdimensioniert.
Der Anschluss an das Telefon- und Datennetz
ist vorhanden.
Es ist eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage, bestehend aus Einzelbatterieleuchten vorhanden. Die Leuchten sind aus den Jahren 2008 bis
2010, so dass die Betriebsdauer der
integrierten Batterien sowie der Leuchtmittel erreicht ist. Geplant ist der Austausch der Rettungszeichenleuchten gegen neue Rettungszeichenleuchten
mit integrierten Notstrom-akkumulatoren. Dabei werden zur Energieeinsparung
(Leuchten in Dauerlicht betrieben) LED-Leuchtmittel geplant.
Für die Versorgung der Einsatzleitstelle, der
Technik- und Fahrzeugbereiche und der
Versorgungsküche ist der Einsatz eines Notstromaggregates mit einer
Leistung von 150 kVA vorgesehen. Dazu
wird in einem Technikraum das Notstromaggregat (Dieselmotor und
Drehstromgenerator) mit der Schaltanlage, und den Nebenbaugruppen wie Lüftung,
Kühlung, Tagestank aufgestellt. Die Abgasanlage wird über die Fassade aus dem
Raum herausgeführt und außen an der Fassade bis über das Dach geplant. Im
Nebenraum wird der Kraftstofftank aufgestellt. Die Betriebsdauer für den Kraftstoffvorrat
wird mit 24 Stunden und 80% der Nennlast
angesetzt. Dies ergibt ein Tankvolumen von ca. 1.000 Liter Kraftstoff.
Hallen und Anbauten sind lichttechnisch
ausgestattet. ln nicht veränderten Bereichen wird
die Beleuchtungsanlage geprüft und im
Bedarfsfall die Leuchten repariert und die Leucht-mittel ausgewechselt.
Bei Änderungen der Nutzung einzelner Räume wird die
Beleuchtung entsprechend angepasst. Hier werden teilweise auch Leuchten
demontiert oder umgesetzt.
ln den neu eingebauten Bereichen wird eine
neue Beleuchtungsanlage bestehend aus Leuchten mit elektronischen
Vorschaltgeräten und Energiesparleuchtmitteln vorgesehen. Je nach Deckenausführung
als Einbau-, Anbau- oder Pendelleuchten.
Eine Blitzschutz- und Erdungsanlage ist vorhanden und kann in Betrieb verbleiben.
Es wird eine Prüfung und Messung der Blitzschutz-Erdungsanlage vorgesehen.
Für einzelne Stromkreise werden
Überspannungsschutzvorrichtungen, (Datenschränke, BMA Zentrale,
Zutrittskontrollsystem, MSR-Schränke) nachgerüstet.
Die Halle ist derzeit mit einer
Brandmeldeanlage (BMA) ausgerüstet.
Die Brandmeldezentrale (BMZ) vom Hersteller
"HEKATRON" ist noch aktuell und erweiterungsfähig. Gemäß den
Anforderungen des Brandschutzkonzeptes "Kategorie 1 Vollschutz" ist
die Anlage zu erweitern und zu ergänzen.
Die Halle ist mit einer
Einbruchmeldeanlageanlage ausgerüstet. Dabei werden die Außen-Türen überwacht
und in daran angeschlossenen Räumen überwachen Bewegungsmelder die Eingangsräume.
Die Anlage wird geprüft, gewartet und wieder in Betrieb genommen.
Zusätzlich eingebaute Außenzugänge werden
nachgerüstet und in die Einbruchmeldeanlage integriert.
6.0 Freianlagen
Im Rahmen der Nutzungsänderung ist für die
Zellfertigungshalle eine Umplanung der Hallenausfahrt vorgesehen. Die neue Ausfahrt
befindet sich an der östlichen Giebelseite der
Halle. Die verkehrliche Anbindung erfolgt an
die nördlich, parallel zu den Hallen verlaufende
Straße.
Die neue Fläche soll analog der vorhandenen
Straße für schwere LKW befahrbar sein.
Der östlich zur Giebelseite befindliche
Parkplatz ist entsprechend der neuen Situation anzupassen, die Anbindung des
Parkplatzes ist barrierefrei umzugestalten.
Es sind behindertengerechte Stellflächen
vorzusehen und zu kennzeichnen (westlich der
Modulhalle, südlich und östlich der
Zellhalle).
Der Zugang zur umgebauten Zellhalle ist
barrierefrei zu gestalten.
6.1 Stellplätze
Im Bereich der Modulhalle ist ein
Behindertenstellplatz anzuordnen. Dies erfolgt durch Verbreiterung des ersten
vorhandenen Stellplatzes von 2,5 m auf 3 m.
An der neu geplanten Hallenzufahrt verbleiben
die Stellplätze auf der Ostseite, auf der Westseite erfolgt der Ersatzneubau
von 2 Stellplätzen, davon ein Behindertenstellplatz.
Die Stellflächen werden durch farbige
Pflastersteine markiert.
Des Weiteren werden 2 Behindertenparkplätze
südlich der Zellhalle ausgewiesen. Hier erfolgt eine Ummarkierung von 3
vorhandenen Stellplätzen auf 2 Behindertenstellplätze durch Austausch der
farbigen Pflastersteine.
7.
Terminplanung
Genehmigungsplanung (Einreichung) 21.03.2016
Baubeginn 20.02.2017
Fertigstellungstermin ALM 10.07.2017
Fertigstellungstermin BZK / THW 04.09.2017
8. Finanzielle
Auswirkungen:
Kostenberechnung
nach DIN 276 – Zusammenstellung
Siehe Anlagen 3 und 4
Kostenentwicklung:
Modul-Halle
Zell-Halle
Begründung Kostenerhöhung gegenüber Prioritätenliste:
Die vorab genannten Kosten weichen in den Kostengruppen 300; 400 und 500
erheblich von den im Grundsatzbeschluss bestätigten Kostenschätzungen ab.
Grundsätzlich wirken dem Planungsfortschritt geschuldete Anpassungen –
wie Forderungen zur Sicherheit und zum Brandschutz in den Kostengruppen 300 und
400 kostenerhöhend – Anteil Brandschutz
417.000 €.
Weiterhin ergeben sich in der KGR 300 Kostenerhöhungen aus der
Vergrößerung des Neubaubereiches des BZK, durch Umverlegung des Stabsbereiches.
In der KGR 400 ergeben sich auch Kostenerhöhungen aus der
planungsfortgeschriebenen Einrichtungsplanung – berücksichtigt sind Zu- und
Abluftanlagen für Küchen, Kühlzellen, Schlauchwäsche und Atemschutzwerkstatt
sowie Stabsraum.
Die Leistungen der KG 500 (s. h. Pkt. 6.0) wie die Umplanung der
Hallenausfahrt aus der Zellfertigungshalle
und Anordnung behindertengerechter Stellplätze die sich ebenfalls aus der
fortgeschriebenen Planung ergeben haben, blieben bisher unberücksichtigt.
Aus den vorab beschriebenen Kostenerhöhungen ergeben sich durch die
direkte Abhängigkeit auch Änderungen in der KGR 700.
Stellungnahme der Kämmerei:
Die Investitionsmaßnahme ist Bestandteil der
Prioritätenliste 2016-2021, die am 30.9.2015 durch den Kreistag beschlossen
wurde.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme haben sich nach
Vorliegen von genaueren Kostenberechnungen gegenüber der Kostenschätzung im
Grundsatzbeschluss um rd. 790.000 € erhöht. Für Planungsleistungen wurden bis
Ende 2015 investive Mittel in Höhe von 500.000 € bereitgestellt. Diese Mittel
wurden zum größten Teil als Haushaltsreste in das Haushaltsjahr 2016
vorgetragen. Im Finanzplan wurden für 2016 weitere Mittel in Höhe von 250.000 €
und für 2017 in Höhe von 5.060.300 € eingestellt. Die Bereitstellung der
zusätzlich benötigten investiven Mittel muss im Rahmen der
Haushaltsdurchführung 2016 erfolgen oder bei der Finanzplanung 2017
berücksichtigt werden.
Die Deckung der gesamten Investitionskosten kann aus
investiven Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises erfolgen.
Anlagen:
Anl. 1 Baubeschreibungen nach Kostengruppen gemäß DIN
276
Anl. 2 Raumlisten / Flächenberechnungen nach DIN
277
Anl. 3 Kostenberechnung nach DIN 276 –
Zusammenstellung Modulfertigung
Anl. 4 Kostenberechnung nach DIN 276 –
Zusammenstellung Zellfertigung
Anl. 5 Ansichten Modulfertigung
Anl. 6 Raum-und Funktionskonzept Modulfertigung
Anl. 7 Schnitte Modulfertigung
Anl. 8
Ansichten Zellfertigung
Anl. 9
Raum-und Funktionskonzept Zellfertigung
Anl. 10 Schnitte Zellfertigung
Anl. 11
Freianlagen Modulfertigung
Anl. 12 Freianlagen Zellfertigung