(Rechtsgrundlage: ÖPNV-Gesetz Land Brandenburg vom 26.10.1995 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes am 18.12.2006, -hier § 8 - Kommunale Nahverkehrspläne -)
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag bestätigt den Nahverkehrsplan (NVP) für den übrigen ÖPNV des
Landkreises Oder-Spree für den Zeitraum 2012 - 2016 gemäß Anlage.
Sachdarstellung:
Der §8 des
gültigen ÖPNVG Land Brandenburg vom 26.10.1995 führt aus, dass die zuständigen
Aufgabenträger für den übrigen ÖPNV kommunale Nahverkehrspläne aufstellen
können. Die inhaltlichen Vorgaben der Landesnahverkehrsplanung sind dabei zu
beachten.
Die
Verwaltung des Landkreises Oder-Spree hat die Aufgaben- und Zielstellung für
die Erarbeitung des NVP für den übrigen ÖPNV für den Zeitraum 2012 – 2016
formuliert (Anlage 1) und das Planungsbüro PROZIV GbR am 27.02.2012 mit der
Erarbeitung beauftragt.
Der
Nahverkehrsbeirat des Landkreises hat sich am 07.03. und am 03.07.2012
(Beteiligungsentwurf Beschlussfassung) über den Erarbeitungsstand des Planungs-entwurfes unterrichten lassen.
Der
Vorsitzende des Nahverkehrsbeirates des Landkreises Oder-Spree wird am
22.8.2012 dem Büro des Kreistages die Beschlussempfehlung des Nahverkehrsbeirates
zum Nahverkehrsplan für den übrigen ÖPNV für den Zeitraum 2012 – 2016 übergeben.
Im Rahmen
der Trägerbeteiligung sind Anregungen
und Ergänzungen der Städte und Gemeinden des Landkreises sowie der angrenzenden
Gebietskörperschaften eingegangen:
Die Anlagen 3 und 4 werden
zeitnah nachgereicht.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der abgeschlossenen Verkehrsverträge.
Anlagen:
Anlage 1: Aufgabenstellung und Zielsetzung des Nahverkehrsplanes für
den übrigen ÖPNV für die Jahre 2012 – 2016 des Landkreises Oder-Spree
Anlage 2: „ Nahverkehrsplan für den übrigen ÖPNV des Landkreises Oder-Spree
im Zeitraum 2012 – 2016“ – Kurzfassung-
Anlage 3: Beschlussempfehlung des Nahverkehrsbeirates vom 22.8.2012
Anlage 4: Anregungen und Ergänzungen im Rahmen der Trägerbeteiligung